1028 det zu sehen. War es uns auch nicht vergönnt, schon die gegenwärtige Bewilligung mit der Leichtigkeit und Freudigkeit aussprechen zu können, welche nur eine bestimmte Kennt- nifi des gesummten Staatsbedarfs und der, außer den ständischen Bewilligungen, zu des sen Deckung vorhandenen Mittel geben kann, so beruhigt uns doch das zuversichtliche Vertrauen, es werde der Zeitpunkt unsrer nächsten Wiedervereinigung uns das Glück zu Theil werden lassen, der Huld unsres allergnädigstcn Königs für die dann gewährte Er füllung eines unsrer angelegentlichsten Wünsche, — welche Erfüllung zugleich die Erneue» rung der in Beziehung auf die Fleischsteuer und Landaccise früher wiederholt vorgebrach ten gehorsamsten Gesuche überflüssig machen würde — den Ausdruck des gerührtesten und ehrfurchtsvollsten Danks darbringen zu dürfen; wobei die Stände von der allgemeinen Ritterschaft noch besonders erwähnen, daß die folgende Bewilligung auf die nächsten drei Jahre ihrerseits unter der zuversichtlichen Voraussetzung geschehe, daß alsdann dem Ge suche um Mitteilung einer Uibersicht des Staatshaushalts werde entsprochen werden. 3. Im Betreff der von Ew. K. M. bei gegenwärtiger Landesversammlung sowohl in der Propositionsschrift als in später erlassenen Decreten zu Erfüllung des Staatsbedarfs be gehrten Summen erklären wir nun gehorsamst folgendes: Es bewilligen nämlich Allerhöchst Ihre getreuen Stände der alten vereinig ten Erblande auf die Jahre 1831.1832. und 1833. I.) zu den älteren Staatsbedürfnissen 1) an Schock- und Pfennigfteuern mit Einschluß der Landsteuer, von jedem gangbaren Schocke 56 Pfennige, indem daß dieser Betrag zu Deckung der auf diese Abgabe zu weifenden Bedürfnisse vollstän dig ausreiche, die dabei seither sichergeben habenden Ueberschüsse gnügend nachweifen, die steuerbaren Unterthanen aber einer Erleichterung der sie schwer drückenden Abgabenlast drin gend bedürfen; und zwar erfolgt diese Bewilligung in Ansehung der Städte mit Vorbe halt der Uebertragung der ehemals entrichteten 16 Pfennige Landsteuer von 232 ordi närer Pfennige aus der Generalaccis-Einnahme und durch den Mahlgroschen in der größ- tentheils wie seither bestimmten monatlichen Anzahl von Pfennigen, als 4 Pfennige den 2. Januar, 4 - - 1. Februar, 11 - - 1. März, mit Einschluß der ersten Hälfte der Landsteuer, 4 - - 2. April, 3 - - 1. May, 3 - - 1. Juny, 3 - - I.July,