1040 3.) 68,500 Thlr. —- — - als den Mehrbetrag des Stempel-Jmposts. Durch diese Mittel und den Beitrag von Fünf und neunzig Tausend Thaler, —, — - welchen wir/ von Seiten der Ritterschaft, zu dem erhöhten und ausserordentlichen Staats- bedürfniß auf die drei Jahre 1831. 1832. und 1833. in jedem Jahre mit einem Dritt- theile dieser Summe zu leisten uns erboten, und den wir von Seiten der Städte zu der- maliger Vermeidung aller Berechnung der von der Ritterschaft zu den neuen und erhöh ten Staatsbedürfnissen zu gebenden verhältnißmäßigen Beitrags als ein Aversional-Quan- tum angenommen haben; zugleich auch in allgemeiner Beziehung auf die in Gemäßheit des ständischen Beschlusses vom Jahre 1811. eintretende Scheidung alter und neuer Staatsbedürfnisse und der dazu auszumittlenden Fonds uns alle Ansprüche rücksichtlich der bei künftigen Bewilligungen zu neuen und erhöhten Staatsbedürfnissen zu erwartenden verhältnißmäßigen Mitwirkung der Ritterschaft Vorbehalten; werdet! wir in den Stand ge- setzt, die dermalen bewilligten ausserordentlichen Staatsbedürfnisse zu decken. Wobei wir das in der Bewilligungsschrift vom 4. Juli 1824. §. IX. bereits enthaltene ehrer bietige Gesuch gehorsamst wiederholen; die Verziehung der Schdnburgischen Receßherr- schaften außer dem §. 7. 4. erwähnten Beitrage zu dem erhöhten Militairbedürfniß auch zu den erhöhten Staatsbedürfnissen überhaupt, soweit sie mit den bestehenden Re- cessen vereinbar ist, künftig bewirken/ und den dadurch zu erlangenden Beitrag der von den Kreislanden zu dem erhöhten Bedürfniß aufzubringenden Bewilligung einrechnen zu lassen. aä L. ist der Betrag der sofort aufzubringenden Bewilligungen zu entnehmen; aus den dazu hinreichenden disponiblen Beständen des Steuer-Aerars. 9. Dahingegen müssen wir folgende an die gegenwärtige Landeöversammlung ge brachte Anforderungen ehrerbietig ablehnen: 1.) den in der Propositions-Schrift §. V. 4. über die im vorigen §.7. 5., zu Unterhaltung der Gensdarmerie, bewilligten 30,000 Thlr. geforderten Mehrbe ¬ trag, aus den dabei bemerklich gemachten Gründen. 20 Die Bewilligung eines höheren als des oben §. 7. 6. ausgesprochenen Bei ¬ trags zu dem in dem allerhöchsten Decrete vom 7. Januar d. I. auf30,033 Thlr. 7gl. — hoch angegebenen Bedarf des Gehaltserhöhungsfonds, weshalb wir uns auf die in der Anlage unter enthaltene weitere Darstellung unserer Ansicht/ ehrerbietig beziehen. 3. ) die in dem allerhöchsten Decrete vom 7- Januar d. I. erwähnte Bewilligung zu Unterstützung bedürftiger Gemeinden bei den von ihnen zu führenden Damm- und Uferbauen, mit Beziehung auf die deshalb Ew. K. M, unterthänigst überreichte Schrift vom 24. April d. I. 4. ) die in dem allerhöchsten Decrete vom 3. April 1830. für die Landschule zu Grimma in Anspruch genommene Erhöhung des jährlichen Unterstützungs-Beitrags