1042 gen erwarten, und welche, je vollständiger sie ist, desto erwünschter seyn und desto mehr der Verbreitung etwaniger irriger Meinungen entgegen treten wird, baldthunlichst und unerwartet unserer Wiedervereinigung bekannt machen zu lassen; so wie wir überhaupt den bei diesem Landtage an Ew. K- M. gerichteten mehrfachen gehorsamsten Gesuchen huldreichste Berücksichtigung unterthänig nochmals erbitten. 12. Noch fügen wir, die Stande der alten Erblande, das unterthänigste Gesuch bei, die gegenwärtig Ew. K. M. ehrfurchtsvoll dargebrachte Bewilligung mittelst allerhöchsten Decrets gnädigst anzunehmen, sowohl die bisher bei jeder Landesversammlung erneuten Reversalien, wozu wir, wie gewöhnlich, einen Entwurf unter 1^. beilegen, huldreichst auszustellen und ausfertigen zu lassen, fodann aber das einstweilige Aufhören unfers der- maligen Bcisammenscyns, gnädigst zu genehmigen. 13. Was hiernächst uns, die getreuen Stände von Land und Städten des Markgraf- thums Oberlausitz, anlangt, so schließen wir uns den Erklärungen, Bitten und Anträ gen unserer alterblandischen Mitstande an, indem wir in tiefster Ehrfurcht ebenfalls auf die Drei Jahre 1831. 1832. und 1833. bewilligen: .4. wegen der zum ältern und gewohnten Staatsbedarfe zu rechnenden Gegenstände 1.) Neunzehn Tausend Vierhundert Drei und Zwanzig Thaler 4Gr. — - an gewöhnlicher jährlichen Kammerhülfe, mit Einschluß der hergebrachten General- Aecis-Beiträge und verfassungsmäßigen Einrechnungen, halb zu Johannis und halb zu Weihnachten jeden Jahres zahlbar; 2-) Sechs und Zwanzig Tausend Neunhundert Sieben und Neun zig Thaler 11 Gr. 44 Pf. jährlich ordinaire Milizgelder, mit Einschluß der verfas sungsmäßigen Accis - Beiträge; Z.) die gleiche Summe von Sechs und Zwanzig Tausend Neunhundert Sieben und Neunzig Thalern 11 Gr. 44 Pf. jährlich an sogenannten extra- ordinairen Milizgeldern, beides in monatlichen Raten zahlbar; 4.) die doppelte Biersteuer, welche jedoch nicht mehr von dem abgebrauenen Biere, sondern nach Maßgabe der gepflogenen Verhandlungen mit Neun Groschen Vier Pfen nigen vom Scheffel Gerstenmalz, mit Vierzehn Grosiben vom Scheffel Waizenmalz und mit Vier Groschen Acht Pfennigen vom Scheffel Hafermalz zu entrichten feyn wird, und wobei wir allerunterthänigst voraussetzen, daß nicht nur die in unserer am willkühr- lichen Landtage Oculi j. I. zu Ew. K. M. Ober-Amts-Regierung eingereichten Schrift enthaltenen Anträge allergnädigste Genehmigung finden, sondern daß es auch bei den übrigen Bestimmungen des uns huldreichst mitgethcilten Mandats-Entwurfs verbleibe; 5.) den Stempel-Jmpost von Papier, Spielkarten und Kalendern, in Gemäßheit der Mandate vom 12cm August 1819. und 4ten September 1822., und zwar dergestalt,