1048 ten nicht zum Nachtheile gereichen solle, und Allerhöchstdieselben werden uns deshalb gewiß einen solchen Versorg in gewöhnlicher Maaße zu ertheilen geruhen, als worum wir allerunterthänigst bitten. Auch erneuern wir das bereits wiederholt angebrachte Gesuch um Intercession durch die Gesand- schaften zu Wien und Berlin wegen endlicher Vergütung der im Laufe des siebenjäbri- gen Krieges an die Kaiser!. Königl. Truppen gegen Quittung gelieferten Naturalien und wegen des in den Jahren 1805. und 1806. bei den Durchmärschen der Preußischen Truppen dem Lande verursachten Aufwandes; sowie 6. die Bitte, uns die allerhöchsten Entschließungen auf die bei der gegenwärtigen allgemeinen Landes-Versammlung mit den erbländischen Ständen gemeinschaftlich ange brachten Anträge und Vorstellungen, insoweit sie die Oberlausitz betreffen, unerwartet der nächsten Zusammenkunft der gcsammten Stände des Königreichs zukommen zu lassen, da es uns die Abhaltung der inzwischen einfallenden Provinzial-Landtage möglich macht sofort zur Ausführung oder da nöthig weitern Berathung zu verschreiten. Endlich gehören H. zu den Vorrechten, die wir als ein unschätzbares Glück unserer Provinz be trachten, nicht nur der uns auf den Grund uralter Privilegien jederzeit, und nunmehr seit zwei Jahrhunderten von den Regenten Sachsens gestattete freie und unmittelbare Zutritt zu dem allerhöchsten Landesherrn, sondern auch die wiederholt ertheilte Zusiche rung der Jmmediat-Dependcnz und die allergnädigste Bestimmung, daß die evangelischen Mitglieder Allerhöchstdero Geh. Raths in evangelisch geistlichen Angelegenheiten eine selbstständige und collegialssch wirkende geistliche Landesbehörde auch für unsere Provinz constituiren sollen. Wir können diese unsere ehrfurchtsvollen Bitten und Anträge nicht schließen, ohne zugleich das zuversichtliche Vertrauen auszusprechen, daß Ew. K. M. uns jene theuern Vorrechte auch fernerhin in ihrem ganzen Umfange gestatten und uns dabei kräftigst schützen werden. In tiefster Ehrfurcht und unverbrüchlicher Treue beharren wir Ew. K. M. Dresden, am Men Juni 1830. :c. sämmtliche anwesende Stände von Ritterschaft und Städten.