Ständisches Gutachten in Betreff des allerhöchsten Decrets, den Bedarf des ständischen Gehalts-Er höhungsfond anlangend, vom 7ten Januar 1830. In Hinsicht der im allerhöchsten Decret aufgeführten Summen über die Abführun gen der Rentkammer an die Fleischsteuerbesoldungs-Casse und über das bisherige Fleisch- steuer-Einkommen haben die Stände wegen der von den Deputaten zur Abnahme der Steuerhauptrechnungen auf die Jahre 1825. bis 1827. in ihrem Deputations-Vortrage vom 3ten April 1830. (no. 92.) sud uum. 2. gemachten Bemerkung, daß die in dem vorliegenden Decrete aufgeführten Summen der von der Königs. Rentkammer an die Fleischsteuer-Besoldungs-Casse abgegebenen Gelder, sowie die Angaben über die Fleischsteuer-Einkünfte in den benannten Jahren 1825. 1826. und 1827. von den durch die Oberrechnungs-Deputatiou beglaubigten und der ständischen Deputation mitgetheilten diesen Gegenstand betreffenden Ui- bersichten auffallend abwichen, sich über diese Differenz näher unterrichtet. Es hat sich hierbei aus dem von der Ober rechnungs-Deputation an die Deputation zur Abnahme der Steuerhauptrechnung dies falls erlassenen Communicat ergeben, daß allerdings die im Decret aufgeführten Sum men mit den Summen, welche die Oberrechnungs-Deputation angiebt, nicht übereinstim men, und zwar sind in dem erwähnten Decrete a) die Abführungen der Rentkammer auf das Jahr 1825. um 10,000 Thlr. — — - - - - 1826. - 11,248 - 23gr. — - - - - 1827. - 10,000 - — - höher als in den Übersichten aus den Fleischsteuer'Besoldungskassen-Rechnungen, d) die Fleischsteuer-Einkünfte auf das Jahr 1825. um 823 Thlr. 7 gr. 9 Pf. geringer, - - - 1826. - 704 - 6 - 9 - höher und - - - 1827. - 960 - 15 - 2 - ebenfalls höher als es unter den Übersichten bezeugt ist, angegeben worden. Der Grund dieser Verschiedenheiten liegt nun nach Angabe der Oberrechnungs-De putation darin, daß aä rr) zwar an die Fleischsteuerbesoldungskasse als solche, nur die in den Uiber- sichten aufgeführten Summen, dagegen aber als Zuschüsse zu dem ständischen Gehalts- Erhdhungs.Fond in jedem Jahre regelmäßig 10,000 Thlr. und im Jahre 1826. - außerdem noch 1248 Thlr. 23 gr. —. aus der Königl. Rentkammer abgeliefert wor- Zweiter Dand. 132