— 1057 ters getroffenen Bestimmung zn gedenken, daß es höchst bedenklich erscheint, in Fallen, wo die Absicht des Stifters, daß das fragliche Grundstück ganz allein und ausschließlich zu Anlegung eines anatomischen Theaters, Aufbewahrung der anaromifchen und pathologischen Sammlungen und zur Aufstellung der von des Testators früher verstorbenen Stiefbruder der Universität legirren Gehlerfchen Bibliothek, mithin zu seines Na mens Gedachtniß bestimmt werden solle, so klar, wie im gedachten Gehlerschen Testament ausgesprochen worden, von der ausdrück lichen Willensmeinung des Stifters abzugehen, da das Stiftungshaus verkauft und 6000 Thlr. — - — - zu Abzahlung eines früher wegen Wiederherstellung und Einrich tung des ganz baufällig gewesenen Locals der anatomischen Anstalt aufgenommenen Ca- pitals verwendet worden sind, dessen Zinfcn aber bis zum Verkauf des Gehlerschen Stif tungshauses aus den Oberconsistorial-Cassen, zu welchen diese Zinsen nachmals eingezo gen wurden, bestritten worden waren. Je seltener Stiftnngen dieser Art vorkommen, desto genauer harte dieser von den Behörden nachgegangen werden mögen, besonders da ein besseres Local, als das Gehlersche Stiftnngshaus seiner freien Lage nach, in einem Garten in der Vorstadt wohl schwerlich in Leipzig zu einem anatomischen Theater ans- zumitteln scyn möchte. Würden übrigens jene von dem Oberconsistorium nach Verkauf des Gehlerschen Stifrungshauses eingezogenen Zinsen für das Hebammeninstitut bestimmt, so würde das Deficit bei diesem Institut fast gänzlich gedeckt werden. Demnächst erscheint auch das für die Vermehrung der Universitätsbibliothek, wozu ein jährlicher Fond an 1000 Thlr. — - —- vorhanden ist, erforderte Capital weniger dringend. Auch möchte in Ansehung der Anschaffung der Bücher für die Universitäts bibliothek es sehr zweckmäßig seyn, wenn die Bestimmung der Werke, welche mittelst des jährlichen Fonds angeschafft werden sollen, nicht allein von dem Bibliothekar, sondern von dem Gutachten der sämmtlichen Decanen der Facnltäten abhängig gemacht würde, damit jeder Zweig der Wissenschaften verhältnißmäßig berücksichtigt werden, auch auf die Anschaffung solcher größerer Werke, die bereits schon auf der Nathsbibliothek vor handen oder von derselben angekauft werden, vor der Hand ausgcseht werden könnten. In Betreff der bisher bewilligten jährlichen ständischen Beihülfe an 4000 Thlr. — - — - ist nicht allein auf die Fortdauer, sondern auch auf die Erhöhung derselben um 400 Thlr. — - — - das Postulat gerichtet worden, und da bei dem Postulare zu Ergän zung der Bibliothek gleichfalls 400 Thlr. — - — - für die Custodcn in Antrag gebracht worden sind, so scheint es, daß die vorher erforderten 400 Thlr. — - — - mit diesen letz tem identisch sind, und es sind, da jedem der jetzigen Cnstoden nur 30 Thlr. — . — - jährlich aus dem Stipendienfiscus ausgesetzt sind, und es doch norhwendig ist, daß die Bibliothek täglich mehrere Stunden zur allgemeinen Benutzung offen stehe, einen Gehalt von 150 Thlr. — - — - für jeden Custos, mithin 300 Thlr. — - — - unter Wegfall Band. 133