schössen, wie nach Anzeige der Deputation in Antrag gekommen, darf man, so groß der Gewinn ist, welcher dereinst gehofft werden kann, wohl kaum erwarten, da Wenige ge neigt seyn würden, große Summen ohne Zinsgenuß für so weit entfernte Hoffnungen hinzugeben. Und eben so möchte auch die Ausführung eines andern erwähnten Plans, den Bedarf des Unternehmens durch eine Anleihe zu decken, wohl großen Bedenklichkei ten unterliegen, da, wollte man versuchen die Verzinsung und Vertretung eines solchen Anlehns den Bergbautreibenden Gewerken zur Pflicht zu machen, dies leicht eine sofortige Auflösung des gewerkschaftlichen Bergbaues zur Folge haben könnte, und wollte man die Anleihe als Sache des ganzen Landes behandeln, dadurch eine Vergrößerung der Lan- desschuld entstände, welche den gegenwärtigen Schuldentilgungsplan stören, möglicher Weise den Credit des Landes gefährden und durch den Zutritt der fortlaufenden Zinsen zum Hauptstamm den Aufwand um mehr als das doppelte und dreifache erhöhen würde; nicht unerwähnt zu lassen, daß dabei vorausgesetzt werden müßte, man werde auf eine so lange Reihe von Jahren hinaus den jährlichen Bedarf stets voll durch den Debit zu creirender Staatsschuldscheine erlangen können, was doch wohl mit irgend einiger Wahr scheinlichkeit nicht vorausgesetzt werden kann. Jndeß, so großen Schwierigkeiten die Ausführung des Plans eines anzusetzenden tiefen Elbstollns unterliegt, so kann man sich doch von ihm nicht trennen ohne zugleich den nahen Untergang des Sächsischen Berg baues in seinem wichtigsten Zweige zu entscheiden, und noch fürchten wir nicht an eine so traurige Nothwcndigkeit glauben zu müssen. Sollte nämlich Sr. König!. Majestät Sich gnädkgst entschließen, von den Unter stützungen, welche Allerhöchst Sie dem Bergbau angedcihen lassen oder ihm in erhöhter Maaße angedeihen zu lassen für angemessen finden dürften, eine solche Summe auf den Be trieb des fraglichen Stöllns fortdauernd verwenden zu lassen, daß dadurch der größere Theil des Bedürfnisses befriedigt würde, so könnten vielleicht die Stände in den für sie disponiblen Einkünften des Landes Mittel finden, den Uiberrest der erforderlichen Sum men mit Nachhalt und so zu decken, daß auf die Vollendung des Werks mit so vieler Sicherheit gerechnet werden dürfte, als überhaupt bei Unternehmungen dieser Art denk bar ist. In Beziehung auf die Verwendung der Bewilligungssumme glauben wir die bereits in der ständischen Schrift vom 19cen Juli 1824. ausgesprochene Ansicht festhalten zu müssen, daß der Hauptzweck einer ständischen Unterstützung nicht sowohl auf unmittel» baren Gewinn als vielmehr auf Gemeinnützigkeit berechnet sei; und derselben gemäß er scheint uns der Betrieb eines, wenn schon bei weitem nicht die Tiefe des Elbstollns errei chenden, doch eine weit größere Tiefe als alle itzt vorhandene Stölln in die Freiberger Reviere einbringenden Stöllns das Nützlichste, was gethan werden kann, um so mehr, da ein solcher Stölln, selbst wenn dereinst ein tieferer zur Wirklichkeit gedeihe, doch im min desten nicht überflüssig, vielmehr für letzteren eine kaum zu entbehrende Hülfe seyn würde. Ein solcher ist der bereits im Betrieb begriffene Getreue Sachsen-Slolln. Jndeß ist bei