591 durch das ungebundene Zuströmen des Landvolks nach den Städten, namentlich den klei nern Städten, frei gegeben, und diese dadurch mit Bewohnern überfüllt werden, welche durch ihre Concurrenz die allgemeine Nahrungslosigkeit der Bürger vermehren, und den Communen vielfältig zur Last fallen. Wir sehen uns daher genöthigt, um die Beibehal tung der Gesetze vom gren November 1766. und 3Illen März 1767. zu bitten, und glau ben hierunter nicht nur den Wünschen, sondern auch dem wahren Bedürfnis unserer Committenten pflichtmäßig zu entsprechen. Genehmigen Ew. K. M. die Versicherung der unbegrenztesten Verehrung, mit der wir in tiefster Devotion verharren Ew. K. M. Dresden, am 27sten Marz 1830. :e. sämmtliche anwesende alterbländische Stände von Ritterschaft und Städten. 84. Schrift die Wiederbeschung der erledigten Stellen landschaftlicher Deputirter zu den Commissionen für die allgemeinen Straf- und Versorgungs- Anstalten, sowie für die Vrandversicherungs-Anstalt betreffend. Allerdurchlauchtigster :c. ^^urch den Austritt von Malrhe Gustav Carl Graf von Bose, auf Neuschönfcls, aus der Reihe der Stände, sind die ihm übertragen gewesenen Stellen eines land schaftlichen Deputaten bei der Commission zu Besorgung der allgemeinen Straf- und Versorgungs-Anstalten, sowie bei der Vrandversicherungs-Commission zur Erledigung gekommen. Zu Wiederbesetzung dieser Stellen ist für die Commission der allgemeinen Straf- und Versorgungs-Anstalten, Albert von Carlowitz, auf Naundorf,