1071 Durch diese günstigen Verhältnisse, welche sich durch künftige Berücksichtigung Des oben unter 3. bis mit 7. ausgestellten Bemerkungen annoch erhöhen dürften, und in Betrachtung, daß eine Vermehrung des Stammvermögens der Institute nie der Gegen- ! stand einer Bewilligung werden könne, hat die Deputation sich veranlaßt gesunden, > zwar noch zur Zeit auf fernere Bewilligung ter 17,645 Thlr. 8 Gr. — - aus dem alten ' Steuer-Fond, allein auf Wegfall der 9600 Thlr. aus dem Fond der erhöhten außer ordentlichen Staatsbedürfnisse ihren Antrag zu richten, unter der Bemerkung, daß, da- > fern in der nächsten kurzen Vewilligungszeit wider Verhoffen irgend ein zu deckender - Mangel sich hervorthini sollte, diesem bei der nächsten Landes-Versammlung leicht ab- l helfiiche Maaße zu geben sein wird. Dresden, den 24sten Mai 1830- j HI. D a r st e l l u tt g ! der Gründe, welche die Stände von Land und Städten der Oberlausitz zu der §. 13. unter L. d. Z. enthaltenen Erneuerung ihrer Anträge in Betreff des Beitrags zur Unterhaltung der Oberamts-Regierung in Budissin bestimmt haben. Als die Stände von Land und Städten der Oberlausitz den Zuschuß zur Unterhal- 1 tung der Kdnigl. Oberamtsregierung für die Jahre 1826-, 1827 und 1828. auf Sechs- 1 tausend Thaler erhdheten, trugen sie zugleich in der Schrift vom willkührlichen Landtage 2 Oculi 1826. darauf an, daß zwar die angebotene Aversional-Summe angenommen, ih- n nen jedoch künftig nicht nur die bei dem Sportul-Einkommen vielleicht zu erlangenden 1 Ueberschüsse, sondern auch die bei den etatmäßigen Ausgaben für die Oberamts-Regie- 7 rung etwa eintretenden, sowie die in Absicht auf die Provinzial - Hauptcasse zu machenden j 5 Ersparnisse gut gerechnet werden möchten. Dieses Gesuch fand jedoch in dem höchsten Rescripte vom 29sten August 1828. keine 9 Gewährung, es ward auch, als die Stände solches bei Fortbewilligung des Zuschusses H für die Jahre 1829 und 1830. erneuert hatten, durch höchst. Resc. vom 9ten Februar 1 1829. nochmals abgeschlagen. Wenn sich die Stände der Oberlausitz dessen ungeachtet veranlaßt gefunden haben, 6 - das erwähnte Gesuch bei der gegenwärtigen Bewilligung zu wiederholen, so liegt der Grund H hiervon darin, daß nach ihrer Ueberjeugung der bewilligte Zuschuß von 6,000 Thlr. —- - —- zur Deckung des etatmäßigen Aufwandes der obersten Provinzial-Behörde vollstän- dig ausreicht, wenn das Sportul Einkommen einen Reinertrag von ungefähr 5 800 Thlr. - —- - - gewährt, daß mithin bei der mit Grund zu hoffenden Erhöhung dieses Neins n ertrags, oder bei eintretenden Ersparnissen ein geringerer Zuschuß erfordert wird, und -