1072 baß es gewiß nicht der Wille Sr. K. M. ist, aus dem Vesoldungsfond der Oberamts- Regierung Überschüsse für fiscalische Lassen entnehmen zu lassen. Die Stände der Ober lausitz hoffen dies mit um so größerer Zuversicht, da ihren erbländischen Mitständen erst neuerlich durch das allerhöchste Decret vom 7cen Ian. 1830. eine Summe von 71,193 Thlr. 14 Gr. 1 Pf., welche aus König!. Lassen zur Fleischsteuer-Besoldungs-Lasse ge flossen, erlassen worden ist, während sie unter ganz gleichen Verhältnissen 14,000 Thlr. —- —- auf die Unterhaltungskosten der Oberamtsregierung für die Jahre 1821 bis mit 1825. nachzahlen müssen. Gewiß ist der Wunsch der Oberlausiher Stände, sich einer ' ähnlichen Begnadigung, wie die erbländischen, erfreuen zu dürfen, nicht unbillig. Der etatmaß'ge Aufwand für die Oberamts-Regierung ist, nachdem die mehrern Mitgliedern des Collegii und Canzleibeamten für die Person bewilligten außerordentlichen Zulagen durch höchstes Rescript vom 20sten Januar 1826. auf Königl. Lassen übernom men worden sind, nach Ausweisung des unter angebogenen Verzeichnisses auf 17,142 Thlr. — - — - anzuschlagen. Zur Deckung dieser Summe sind nun 3,939 Thlr. 23 Gr. 74 Pf. als der nach Jnr halt der Schrift vom Landtage Oculi 1826. so hoch anzuschlagende Uiberschuß der huld reichst überlassenen landvoigteilichen Jntraden, und 1,365 Thlr. 1 Gr. ^Pf., als der Inhalts ebengedachter Schrift nach einem Durchschnitte der Jahre 1816 bis 1820. so hoch zu berechnende Beitrag ans den vormaligen landeshauptmannschaftl. Jntraden für Oberamts-Lanzleigebühren, Buchdrucker- Landreiter- und Botenlöhne in landesherrli chen Angelegenheiten 5,305 Thlr. —Gr. 10-Zö Pf. zusammen vorhanden, und es er mangeln sonach nur noch 11,836 Thlr. 23 Gr. 1-?^ Pf. Rechnet man nun hiervon den ständischen Beitrag an 6,000 Thlr. - - — - ab, so wird schon ein Reinertrag der Spor- tuln von 5 836 Thlr. 23 Gr. I^Pf- das Bedürfniß vollkommen decken, und es muß dasjenige, was mehr einkommt, einen wahren Uiberschuß gewähren. Daß aber die Sportuln wirklich schon bisher einen weit hdhern Ueberschuß gewährt haben, erhellet aus der unter H. angebogenen Uibersicht, nach welcher während der Jahre 1823 bis mit 1828. durchschnittlich 6,855 Thlr. 1 Gr. 10? Pf. zur Salarienkaffe abge geben worden sind. Laßt sich nun annehmen, daß nach der beabsichtigten Einführung einer verbesserten Sportultaxe, wegen deren bereits im Januar v. I. Verhandlungen zwischen einem Mit glied der Oberamts-Regierung und ständischen Deputaten Statt gefunden haben, das Einkommen noch erhöht werden wird, so erscheint es um so mehr eben so billig als ge- - recht, daß den Ständen auf den von ihnen bewilligten Beitrag dasjenige zu gute gehe, - , was bei der Sportulkasse über das oben ausgeworfene Quantum von 5 836 Thlr. 23 Gr. 1^° Pf- oder wenigstens über die der leichtern Berechnung wegen vielleicht anzunehmende r runde Summe von 6,000 Thlr. —- —- an Reinertrag gewonnen wird. Die alljährl. Ab- und Zurechnung wegen eines solchen Uiberschusses würde allerdings 8 einige Beschwerde verursachen. Diese könnte jedoch sehr leicht vermieden werden, wenn r