den Standen der Obcrlausitz am Schlüsse jeder Bewilligungsperiode eine Übersicht der von der Sportulkasse der Oberamtsregierung zur Salarienkasse abgegebenen Gelder mit- getheilt, und wenn sodann dasjenige, was in diesem Zeiträume über das ungefähr erfor derliche Quantum von 6 000 Thlr. —- —» auf jedes Jahr erlangt worden wäre, auf den ständischen Beitrag der nächsten Periode gut gerechnet würde. Zur Unterhaltung der Königl. Ober-Amtsregierung zu Budifsin sind nach Abzug der mehrern Mitgliedern des Collegii und einem Canzleibeamten für ihre Personen bewilligten außerordentlichen Zulagen jährlich erforderlich: An Besoldungen: dem Präsidio,.. - 2500 Thlr. —- — - den beiden ersten Rächen, ä 1700 Thlr 3400 - —- —- dem dritten und vierten Rache, a 1500 Thlr 3000 - —- — - dem Kirchen- und Schulrathe, iucl. der Vergütung für Reisekosten, 1600 - —- —- dem Medicinalrathe, 300 - — - —- den beiden ersten Secretarien a 800 Thlr 1600 - — - —- dem dritten Secretair, 600 - —- —- Zulage für die Canzlei-Inspektion, 200 - —' —- den beiden Registratoren a 600 Thlr 1200 - —» —- dem Calculator, 500 » —- —, dem ersten Canzlisten, 250 - —- - - dem zweiten Canzlisten, 160 » —- —- den drei letzten Canzlisten a 150 Thlr 450 - —- —- den beiden Executoren L 250 Thlr 500 - —- —« den beiden Canzleiaufwärtern a 200 Thlr 400 - —- —- dem Armen-Advocaten, 100 - —- — - L. An Feuerungsbedürfniß nach der Beil. des allerhöch ¬ sten Decrets vom 22sten Januar 1824 382 - —. — - Lumina: 17,142 Thlr. —s —- Der Aufwand an Canzlei-Bedürfnissen, Stempelpapker, Mundis, Copialien, Buch druckerkosten u. s. w. ist hier nicht mit aufjuführen, weil er aus der Sportulkasse bestrit ten wird, und von dem als Aktivum aufgeführten Reinerträge dieser Lasse bereits abge zogen ist. Zweiter Band. 135