thaten bald nach Ihrer Thronbesteigung Ihren Willen kund, daß Jedem Recht und Ge- rechrigkeit wiederfahren, Jeder bei seinen wohlhergebrachtcn Rechten und Gerechtsamen in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten ungekrankt erhalten und geschützt werden solle. Wer hatte in dieser allerhöchsten Kundmachung den durch Geburt und Herz wirr» digsten Nachfolger Friedrich Augusts nicht erkennen mögen! Geruhen Ew. K. M. unfern tiefempfundenen eh-erbietigsten Dank für die landes väterliche Huld und Fürsorge, für die treue Sorgfalt, die Sie den Regiernngsgeschäften widmeten, für die strenge Vollziehung jener königlichen Zusage, huldreichst anzunehmen. Der Allmächtige und Allgütige verleihe Ew. K. M. Kraft und Stärke zum Seegen Ihres Volkes bis in die späte Zukunft zu wirken, er entferne durch seine Gnade alle widrige Ereignisse, die das theure Leben Ew. K. M. trüben könnten, er beschütze und erhalte das ganze König!. Haus. Bei diesen Gefühlen der tiefsten Ehrfurcht und innigsten Liebe konnte uns aber nichts erfreulicher styn, als der in der allergnädigsten Landtags Proposilion enthaltene Anlaß, diese Gesinnungen durch Anerbietung des gewöhnlichen Donativs zu bethätigen. Wir benutzen diese gnädigste Erlaubnis indem Ew. K. M. wir auf den dermaligen Bewillig ungszeitraum der drei Jahre 1831. 1832. und 1833. ein freiwilliges Donatio von Vierzig Tausend Fünf Hundert Thalern — — - allerunterthanigst darbieten. Es wird diese Summe in drei Terminen, jeden derselben zu 13,500 Thlr gerechnet, in den Leipziger Ostermess n 1831.1832. und 1833. zahlbar, nach Maasgabe der in der Beilage unter nach dem Fuße der Ritterpferde gemachten Verlheilung von den aus unserm Mittel dazu bestellten E nnehmern, zur Hälfte baar und zur Hälfte in Cassenbillets eingehoben und zur Obersteuer-Einnahme gegen gewöhnliche Quittung, dem Herkommen gemäß, abgeführt werden- Außerdem haben wir, wie Ew. K. M. aus der Hauptbewill gungsschrift zu ersehen allergnädigst geruhen, wiederum einen bedeutenden, freiwilligen Beitrag zu den neuen und erhöhten Staatsbedürfnissen übernommen. An jenes treu devoteste Anerbieten knüpfen wir auch diesmal folgende, in der Ver fassung begründete, für unsere Gerechtsame wichtige Vorbehalte, Anträge und Bitten, und empfehlen solche Ew. K. M. allergnädigster Berücksichtigung und Gewährung. Wir glauben nämlich uns vertrauensvoll versichert halten zu können und bedingen uns ehrerbietigst, daß das freiwillige Donativ und der überdies auf die dermalige Be willigung wiederum übernommene Beitrag zu den neuen und erhdheten Staatsbedürf nissen, uns und unfern Nachkommen an unfern wohlhergebrachten, auf mehrmals er neuerten und von Ew. K. M. Selbst gnädigst bestätigten landesherrlichen Versicherungen beruhenden Freiheiten, Privilegien und Gerechtsamen, zu einer nachtheiligen Folgerung nicht gereichen möge. Auch dürfen wir uns im festen Vertrauen zu Ew. K. M. allver- ehrten Huld und Gerechtigkeit der zuversichtlichen Erwartung überlassen, Allerhöchstdiesel' ben werden, ebenso wie Merhöchstdero Vorfahren, glorreichsten Andenkens, uns bei eben 135*