592 und für die Brandversicherungs-Conlmission, Friedrich von Wcissenbach, auf Frauenhayn, erwählt worden, und beide haben sich zu Uebernahme der ihuen zugedachten Stellen bereitwillig erklärt. Indem wir dies Ew. K. M. hierdurch gehorfamst anznzeigcn, nicht verfehlen, bitten wir zugleich unterthänigft um gnädigste Genehmigung der getroffenen Wahlen, und verharren in tiefster Verehrung Ew. K. M. Dresden, am 30sten März 1830. re. fämmtliche anwefende alterbländifche Stände von Ritterschaft und Städten. 85. Resolution auf die von den Stauden unterthanigst eingereichten Pralmlinar- schriften. Eingcgangcn den 1. April 1830. >^4er Allerdurchlauchtigste, Großmächtigste Herr, Herr An ton, König von Sachsen, :c. re. :c. haben aus den von den anwesenden getreuen Standen an Prälaten, Grafen und Herren, auch Ritterschaft und Städten unterthänigst cingereichten Präliminarschriften die darinnen ausgedrückten Wünsche für Allerhöchstdero und des gejammten Königlichen Hauses Wohlfahrt, so wie die Aeußerungen aufrichtiger Theilnahme an den Dasselbe be troffenen Trauerfällen mit gnädigstem Wohlgefallen vernommen, anf die in gedachten Schriften vorgetragenen Bitten und Vorstellungen aber Sich folgendergestalt entschlossen: aU 1. In gleicher Maaße, wie solches in der Resolution auf die Präliminarfchrift vom Jahr 1824. ack §. IV. den getreuen Ständen zu erkennen gegeben worden, sind auch Se. K. M. geueigt, bei den dort benannten Gesetzgebungs-Gegenständen ihres Beirathes Sich zu bedienen, und werden bei denen, wo die Dringlichkeit der Sachen solches nicht gestattet, die darauf Bezug habenden etwanigen ständischen Erinnerungen und Wünsche, deren Anbringung stets unbenommen bleibt, jederzeit gern vernehmen. Was die in der ständischen Schrift namentlich angeführten Gesetze betrifft, so haben Se. K. M. der ge-