1082 ^F137. Decrct an die Landstände. Das des Höchstseel. Königs Majestät zu errichtende Denkmal betr. Eingcgangen am 21. Juni 1830. K. M. haben die Vorschläge vernommen, welche, in Bezug ans das Ihrem ver ewigten Herrn Bruder, weil, des Königs Friedrich August, Majestät, zu errichtende Denkmal, von den getreuen Ständen, in Verfolg der nach Maaßgabe des allerhöchsten Decrets vom 22sten März d. I. deshalb stattgehabten Verhandlungen, über die Art des gedachten Monuments, dessen Ausführung und die Mittel dazu in der fcrnerweit unterm 24sten Mak d. I. eingereichten Schrift anheim gegeben worden sind. Allerhöchstdiefelben bezeigen den getreuen Ständen Ihr gnädigstes Wohlgefallen an den hierdurch von Neuem an den Tag gelegten Gesinnungen der Verehrung und Liebe für Ihres verewigten Herrn Bruders, Majestät, und haben die deshalb geschehenen An erbietungen und Anträge mit besonderer Zufriedenheit vernommen. Wie demnach Se. K. M. den über die Errichtung einer aus Erz gegossenen Statue auf einem dazu passenden Platze der hiesigen Residenzstadt geäußerten Ansichten und den wegen Errichtung eines für die Universität bestimmten Gebäudes zu Leipzig geschehenen Vorschlägen Ihren Beifall geben; So werden Allerhöchstdiefelben unter dem Vorsitze Höchst-Ihres Herrn Neffen, des Prinzen Johann, Königl. Hoheit, die in dem Dccrete vom 22sten März d. I. benannten Commissarien beauftragen, mit den in der ständischen Schrift angezeigten Deputaten, deren Wahl Sr. Majestät andurch genehmigen, die Be ratung der auf das Detail beider Werke Bezug habenden nähern Bestimmungen, so wie den zur baldthunlichen Ausführung nöthigen Besorgungen und der weitern Leitung derselben sich mit Berücksichtigung der, über die Geschäftsbehandlung bei der Commission von den getreuen Ständen gemachten Bemerkungen, und, so viel das ttniversitätsgebäu- de betrifft, gemeinschaftlich mit der akademischen Oberbehörde zu unterziehen, auch zu ferneren freiwilligen Beitragen aufzufordern und solche anzunehmen. Das Erbieten der getreuen Stände, das den Ertrag jener bereits eingegangencn und noch eingehenden freiwilligen Beiträge und den für den Bau eines Univcrsitatsgebäudes von der deöfallsigen Bewilligung des vorigen Landtags noch disponiblen ttiberrest über steigende Erforderniß der auszuführenden Monumente, aus den Bestanden des Steuer- Acrarii anzuweifen, nehmen Se. K. M. gnädigst an, und werden wegen der deshalb bei der Bewilligung vorläufig auszufctzenden Summen bei Höchstdero Resolution auf die Bewilligungsschrift das Weitere der getreuen Landschaft zu erkennen geben, sie auch