künftig nach abgeschlossenen Rechnungen von der dabei wirklich stattgeftmdenen Einnah me und Ausgabe zur definitiven Berichtigung des gedachten Mehrerfordernisses in Kennt- niß setzen. Es verbleiben übrigens Se. K- M. den getreuen Standen mit Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan. Dresden, den Listen Juni 1830. Anton. Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Janckendorf. v. Johann Daniel Merbach. 138. Bewilligungsschrift -er Prälaten, Grafen und Herren, so wie der Universität Leipzig. Allerdurchlauchtigster:c. ^w. K. M. haben mittelst Decrets vom 30sten April d. I. allergnädigst zn genehmigen geruhet, daß die Bewilligung zunächst auf die Zeitdauer von drei Jahren festgesetzt werde. In Gemäßheit dieser allerhöchsten Entschließung nehmen wir, das Collegium der Prä laten, Grafen und Herren, nebst der Universität Leipzig, keinen Anstand, Ew. K. M. gegenwärtig, in so weit es uns die Eigenthümlichkcit der diesseitigen Verfassungsverhält- nisse gestattet, unsere bereitwilligste Zustimmung zur Bewilligung der Mittel, welche die Bedürfnisse des Staates auf den angegebenen Zeitraum erheischen, mit demjenigen un begrenzten Vertrauen auszusprechen, von welchem gegen Ew. K. M. landesväterliche Fürsorge und weisesten Absichten wir jederzeit erfüllt gewesen sind. Hiernach verwilligen wir I. auf die Jahre 1831. 1832. und 1833. und zwar der Abgeordnete des Dom- capituls des Hochstifts Meißen wegen dessen steuerbarer Orte und Grundstücken, so wie es nach den vorhandenen Recessen verglichen worden, und sonst Herkommens ist, der Solms-Wildenfelsische Bevollmächtigte nach Anleitung des unterm 13cen April 1706. geschlossenen Rccesses und nach dem Herkommen, der Deputirte der Fürsten und Grafen von Schönburg aber unter der Bedingung, daß dessen Bewilligung nicht auf die Rcceß- herrschaften Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein, die niedere Grafschaft Hartenstein und Herrschaft Stein, sammt darin gelegenen Vasallengütern erstreckt werde, 136 *