Allerunterthänigste gutachtliche Bemerkungen und Anträge, den Straßen bau betreffend. Wohlangelegte Straßen eines Landes gehören unbezweifelt zu den Beförderungs mitteln des Nationalreichlhums. Den Transport erleichternd, die Productions- und Vertriebs-Kosten vermindernd, sind sie wahre Hülfsquellen für alle Zweige der Industrie, für den Handel und die Fabriken, wie für die Gewerbe und die Landwirthfchaft. So kostspielig daher auch die Anlegung und Unterhaltung von Slraßen seyn mag, so scheint es dennoch unbestreitbar, daß der Vortheil, welchen die bürgerliche Gesellschaft daraus zieht, den Aufwand überwiege. Richtet man unter solchen Betrachtungen den Blick auf das Königreich Sachfen, zieht man seine geographische Lage, seine Stellung zu den Nachbarstaaten in Betracht, und erwägt, wie seine Wohlhabenheit hauptsächlich von dem Flore seiner Fabriken und des Handels abhänge, so kann man nicht umhin, den bezeichneten Beförderungsmitteln der Industrie eine ganz vorzügliche Bedeutung für Sachsen beizulegen. Wir sprechen hier natürlich nur von den zu öffentlichem Gebrauche dienenden Straßen, mit Ausschluß der mannigfaltigen Privatwege, welche zu Betreibung der Feldwirthschaft oder zu Be nutzung eines Privateigenthumes ndthig, und von einem Orte oder von einer Straße in die Flur führen. Lange hat Sachsen des Besitzes guter Straßen entbehrt, und noch ist dem Bedürfniß nicht gnügend abgeholfen. Als ein hier entgegen tretendes Hinderniß nannte man schon früher die Beibehal tung der Observanzen in Bezug auf die Obliegenheit die Straßen zu bauen. Wenn im Allgemeinen die Gerechtigkeit fordert, daß jeder Aufwand von dem bezahlt werde 137 * 1091 Mahnung geschehen ist. Zugleich vereinigen wir uns aber Lnsgesammt zu der devote sten Bitte: es möchten Ew. K. M. allergnädigst zu veranstalten geruhen, daß eine Entschä digung für das Auswerfen des Schnees von den Chausseen den dazu requirirten Communen schon im nächstkünftigen Winter gewährt werde. Die wir in tiefster Ehrfurcht verharren Ew. K. M. Dresden, am 22sten Juni 1830. rc. sämmtliche anwesende Stände von Ritterschaft und Städten.