596 9. Die getreuen Stande werden bei den von ihnen vorbehalrenen Anträgen beachten, daß cs Sr. K- M. Wille ist, die ständische Verfassung hiesiger Lande unverändert zu lassen; Allerhöchstdiesclben sehen aber dem entgegen, was die getreue Landschaft in Be zug auf Verbesserungen im Geschäftsgänge bei den Landtags-Verhandlungen fcrnerwcit vorzustellen haben wird. Uibrigens lind Allerhöchstdiesclben geneigt, entweder, wie dies bereits in dem De crete vom 7ten Januar d. I. den getreuen Ständen eröffnet worden, nach beendigtem Bcwilligungswerke die jetzige Landes-Versammlung vertagen zu lassen, und erwarten die Beschleunigung der in dieser Hinsicht auf besagtes Deeret abzugebenden ständischen Erklärungen, oder nach einiger Zeit eine anderwcite Landes-Versammlung, zur Be- rathung über die vorzulcgenden Gesetz-Entwürfe einzuberufen. ru! 10. Sowie Se. K. M. überhaupt an einer dem Ansinnen gemäßen Bewilligung zu zweifeln nicht Ursache haben, so versehen Sie Sich auch, daß solche hinsichtlich ihrer Dauer auf den verlangten sechsjährigen Zeitraum erfolgen werde, indem sonst die ge treuen Stände nicht würden ermangelt haben, ihre etwanigen Bedenken Sr. M. in der Präliminarschrift vorzutragen, da es der hauptsächliche Zweck dieser Schrift seyn soll, die Wünsche und Anstände, welche der Bewilligung in der angesonnenen Maaße sich etwa Seiten der Stände entgegenstellcn könnten, vor ihrer definitiven Erklärung wegen der letzrern, zur Erwägung und Erledigung zu bringen. Wegen der gebetenen fcrnerweiten Übertragung zweier mehrerer Quatember aus den Einkünften der Generalaccife werden Se. K. M. nach erfolgter Bewilligung Sich entschließen. ad 11. Uiber die Gleichstellung des Maaßes und Gewichts, weshalb die das beabsichtigte Gesetz betreffenden Erörterungen zeither, wegen auf denselben Gegenstand sich beziehen der Verhandlungen mit andern deutschen Regierungen, Aufenthalt erfahren haben, werden Se. K. M. nach Befinden eine weitere Mittheilung des Standes der Sache während damaliger Landes-Versammlung Statt finden lassen. Ebenso werden Allerhöchstdieselben wegen Ausstellung der Reversalien und wegen öffentlicher Bekanntmachung der Landtags-Verhandlungen zu seiner Zeit Entschließung fassen. Die von dem Abgeordneten des Stifts Meißen, den Bevollmächtigten der Grafen und Herren und den Deputaten der Universität Leipzig besonders geschehenen Anträge und Birten werden Se. K. M., so weit sich nicht einige derselben durch frühere Re solutionen erledigen, oder als Gesuche um Ständischer Seits für öffentliche Zwecke aus-