1118 dem Steuer-Aerarium zu übertragen seyn und es wird sich hierdurch zugleich der An« trag erledigen, welchen wir früher auf Gewährung bestimmter Besoldungen für die Steuer «Revisoren gethan haben. Wir verharren in tiefster Ehrfurcht Ew. K. M. Dresden, am 23sten Juni 1830. rc. sämmtliche anwesende alterbländische Stände von Ritterschaft und Städten.