zusetzende Beihülfen zunächst auf der weitern Erklärung der gestimmten getreuen Land schaft beruhen, sorgfältig erörtern lassen, und Sich, nach befundener Bewandniß der selben, weiter entschließen. Se. K. M. lassen Vorstehendes den getreuen Ständen, auf ihre Eingangser- wähnteu Präliminarschriften, unverhalten seyn, und bleiben ihnen mit Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan. Dresden, am Isten April 1830. Anton. Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Janckendorf. I). Johann Daniel Merbach. ^5 86. Decret an die Landstände. Die für das Kirchen- und Schulwesen hiesiger Lande, und für die Uni versität Leipzig zu erwartenden Beihülfen betreffend. Einzcgangen den 3. April 1830. ^§e. K. M. lassen, nach der Hdchst-Ihnen geschehenen Anzeige von den Geldbedürf nissen bei dem Kirchen- und Schulwesen und der Universität zu Leipzig, den getreuen Ständen, in Bezug auf diese Gegenstände, Folgendes eröffnen: Uiber die Verwendung der ständischen Vcrwillignngs-Summen für die Schullehrer- Seminarien, welche auch bisher in ihrem Erfolge der Erwartung vollkommen entspro chen haben, und zu Verbesserung der Schullehrer-Besoldungen auf Patrimonialstellen, so wie über die Zahl der in jedem Jahre versorgten Seminaristen enthalten die Beilagen unter 4^. U. 6. und II., dem von den Ständen bei letzter Landesverfammlung ge äußerten Wunsche gemäs, nähere Nachweisungen, aus welchen zugleich erhellt, daß zu ' Sicherung des Fortbestehens der Seminarien und zu Erreichung der wohlthätigen Ab sicht, das Schicksal der gering besoldeten Schullehrer zu erleichtern, die Fortdauer der hierzu zeither gewidmeten ständischen Unterstützungen an jährlich respeeckvo 1900 Thlr. —. —- und 1000 Thlr. — - —welche bereits in das mit der Landtags-Proposition - hinausgegebene Verzeichniß der Landes- und Steuer-Bedürfnisse ausgenommen worden sind, so wie der am vorigen Landtage auf den Fond der neuen und crhöheten Staats bedürfnisse gewiesenen jährlichen Beitrags-Summe von ZOO Thlr. —- — - zu besserer