600 völlig ausgereicht, und es ergiebt sich aus dem neu entworfenen anliegenden Etat, daß durch die Verringerung der der Landschule zuständigen Capitalien und die r-n-ermeidlich gewesene Herabsetzung des Pachtgeldes von dem Gute Klosterbuch die gegenwärtige Jah res-Einnahme von der Ausgabe um die Summe von 3,083 Thlr. 23 Gr- 9 Pf. über, stiegen wird. In allergnädigster Berücksichtigung dieser Umstände und des von den getreuen Stän den iir der Hauptbewilligungsschrift vom 24sten Juli 1824. ar! V. nuni. 8- b. und r. ausgesprochenen Wunsches wollen Se. K. M. von dem vorerwähnten der Landschulen- Casse geleisteten unzinsbaren Vorschuß-Capitale an 20,000 Thlr. - - — - den Betrag von 12,000 Thlr. —- — - als ein Gnadengeschenk huldreichst erlassen und erwarten, daß die Erstattung der noch übrigen 8,000 Thlr. —, —welche bei dem aus dem Etat ersichtlichen Zustande des Schulvermdgens aus diesem nickt bewirkt werden kann, durch Bewilligung dieser Summe von den getreuen alterbländischen Ständen geleistet, und überdieß, um den unentbehrlichen Bedarf bei der Landschule zu Grimme zu decken, und das fernere Bestehen dieser, sich in der neuern Zeit sehr vorteilhaft auszeichnenden Anstalt zu sichern, von denselben die zeither derselben bewilligte jährliche Unterstützungs- Summe von 1,200 Thlr. - - — - bis auf den Betrag von 3,000 Thlr. — - — - für die künftige Bewilligungszeit erhöhet werde. Neber die Verwendung der bei voriger Landesversammlnng für die Lycäen zu Zwi ckau, Freiberg, Plauen, Schneeberg, Annaberg und Chemnitz geschehenen Verwilligung, an überhaupt 900 Thlr. —-—-jährlich, ist in dem abschriftlich anliegenden Berichte des Ober-Oonsistoiii vom 28stenOetobcr v.I., nebst einer tabellarifchcn Uebersicht, Anzeige geschehen. Nach Inhalt dieses Berichts ist um die Fortdauer dieser Unterstützungen und, soviel die Schul-Inspectionen zu Plauen, Zwickau und Schneeberg anlangt, um deren Er höhung respoetlve auf den früheren Betrag gebeten worden. Se. K. M. lassen den alterbländischen Ständen durch Vorlegung dieser Anzeigen die hierbei angetragene Mittheilung machen und stellen die Erneuerung dieser Bewilligung deren Erwägung anheim. Da durch die im Jahre 1824. zu einem Fond für allgemeine religiöse und kirchliche Zwecke geschehene Bewilligung einer Summe von 500 Thlr. — - — - jährlich die hier bei zum Grunde gelegene, in dem Decrete vom 7ten Februar 1824. all Vi. näher an gegebene Absicht auf eine für Kirche und Schule sehr nützliche Weise hat erreicht werden können, erwarten Se. K. M. die Fortdauer dieser Bewilligung Seiten der alterbländi- schen Stände, und wollen diesen Fond durch eine auf Allerhöchstdero Lassen zu überneh mende Beitrags-Summe vom jetzigen Jahre an verstärken lassen. Der Erwägung der getreuen Stände lassen Se. K. M. hierbei noch den Seiten der Direktion des Leipziger Taubstummen-Instituts geäußerten Wunsch anheim geben: daß, statt der in besagter Anstalt auf Kosten der preußischen Regierung seit dem Jahre 1814.