601 befindlichen acht Zöglinge, künftig nur hiefige Landeskinder ausgenommen würden, und da das Kostgeld für einen unbemittelten inländischen Zögling nur auf lOOTHlr. — - — - jährlich festgestellt ist, die preußischen Pensicnsgelder aber, wegen des auf einen Beitrag zum allgemeinen Aufwand des Instituts zu nehmenden Bedachts, 20 Thlr. — - — - mehr für jede Stelle betragen, von welchem Mehrbeträge die Besoldung eines vierten Lehrers bisher bestritten worden ist, das durch dessen Wegfall entstehende Deficit durch eine ständische Bewilligung erseht werde. Se. K. M. sehen hierauf den willfährigen Erklärungen der getreuen Stände entgegen und verbleiben ihnen in Huld und Gnaden wohl beigethan. Dresden, am Zten April 1830. Anton. Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Ianckmdorf. Franz Heinrich Wolf von Schindler. E xtracL aus den Rechnungen des Seminariums zu Freiberg. I. Einnahme. Cassenbestand, . . 383 thl. 7gr. 8pf. Zinsen, .... 6 - ° Landschaft!. Unterstützung, 700 - —. —, Ritterschaft!. Untecstüz- zung, .... 200 - —. —, 1289 rhk. 7gr. 8pf. Zweiter Band. GO 1825. II. Ausgabe. 1. ) an Honoraren, . . 459 thl. 16 gr. — pf. 2. ) an Prämien für versorgte Seminaristen und zur Unter« stützung der in das Examen gereisten Zöglinge, . . 8 - — - — - 3. ) an bewilligten Uibungö-Un« kerricht in der Eusebienschule, Stipendien und anderen Un terstützungen, . . . 105,16-—- 4. ) insgemein, (zur Speisean ¬ stalt, Bibliothek rc.) . 142-19- 4- 5. ) an Feuerung und Erleuch ¬ tung in der Seminar-Woh nung, so wie zur Einrich tung derselben, . . . 211 - 3 - 8, "962thl^21gr. —ps. 76