8 Was aber die unter 2 u, ff, e getroffenen Dispositionen anlangt, so würde die unter e. erwähnte Fälschung gegebener telegraphischer Zeichen nur dann alle Fälle umfassen, wenn man den Ausdruck „Telegraphen" im weitesten Sinne des Wortes, wie er 8uff 2 u. gebraucht worden ist, auffaßt. Da nach der Erklärung der Herren Commissare diese Auffassung auch die richtige ist, so schlägt die Deputation, im Einverständnisse mit der Staatsregierung, vor: die Plätze der Bestimmungen 8uff ff. und e. zu vertauschen und sie so einzuordnen: „ff) die Fälschung gegebener telegraphischer Zeichen, e) die Verbindung fremdartiger Gegenstände mit der Drahtleitung bei elektrischen Telegraphen" im Uebrigen aber den Artikel unverändert anzunehmen. Art. 7. wird der Kammer zur unveränderten Annahme von der Deputation empfohlen. Art. 8. u) Wenn in diesem Artikel „die Directoren von Privatbahnen" aus drücklich erwähnt worden sind, so ist dies nach der Auslassung der Herren Commissare nur deshalb geschehen, weil cs bei denselben zweifelhaft sein könnte: ob sie zu „den angestellten Personen" gerechnet werden können, indem sie ihre Functionen nur der Wahl der Gesellschaften auf bestimmte Zeitdauer verdanken und nur wieder wählbar sind. Dahingegen kann es keinem Zweifel unterliegen, daß alle übrige bei solchen Privatbahnen angestcllte Personen zu den angcsiellten Personen gehören und auf sie die Bestimmungen des Gesetzes unbedingte Anwendung leiden. Zu diesem Artikel erklärten aber auch 1)) die Herren Regierungscommissarien: Die besondere Erwähnung der angestellten Personen sei eigentlich nur deshalb wünschenswerth gewesen, weil sie sich in der Lage befänden, auch durch Unterlassung ihrer Obliegenheiten großen Schaden stiften zu können. Keineswegs aber sei cs die Absicht, bei denselben die eulpu dem Vorsatze gleichzustellen. Zm Uebrigen seien alle son stigen Bestimmungen des Gesetzes auch auf sie anzuwenden. Diese Erklärungen entsprechen ganz der Auffassung der Deputation und schlägt dieselbe, im Einverständnisse mit den Herren Regierungscommissarien, zur Vermeidung aller Zweifel über die Tragweite dieses Artikels, der Kam mer vor: