irgend einen Zweig der Gebahrung einen berathenden oder entscheidenden Ein fluß zu nehmen, ist derselbe ermächtiget, allen Berathungen beizuwohnen, alle Acten und Rechnungsabschlüsse einzusehen, und alle ibm dienlich scheinenden Ausklärungen zu verlangen. Der Aufwand, welcher für die öffentliche Verwaltung aus der Handhab ung der besonderen Aufsicht über die ganze Bahn, und wegen der diesfalls erforderlichen eigenen ämtlichen Vorkehrungen entsteht, ist von der Eisenbahn- Unternehmung vollständig zu vergüten.