305 E. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über bas allerhöchste Decret vom 10. October 1854, den Rechenschaftsbericht betreffend. Eingegangen den 7. November 1854. (Decret vom 16. Februar 1852, Landtags-Acten v. I. 18H.^, I. Ablh. 2. Bd. S. 103. Rechenschaftsbericht, daselbst S. 104 flg. Decret vom 10. October 1854, LandtagS-Acten v. I. 1854, I. Abth. 3. Bd. S. 179.) Erster Theil. Den allgemeinen Theil, das mobile Staatsvermögen und den Stand des Staatsschuldemvesens betreffend. Die Zusammenstellung der Staats-Einnahmen und Ausgaben in der Finanz periode vom 1. Januar 1846 bis zum 31. Deccmber 1848 wurde von der hohen Staatsregierung dem letzten ordentlichen Landtage durch das Königliche Decret vom 13. Februar 1852 vorgelegt. Die damalige Finanzdeputation der zweiten Kammer, welche mit der Untersuchung und Berichterstattung des sehr umfangreichen und höchst wichtigen Rechnungswertes beauftragt wurde, konnte, weil dasselbe erst einige Monate nach Eröffnung der Ständeversamm lung einging und da sie neben den gewöhnlichen Budgetarbeiten mit umfang reichen andern Vorlagen beschäftigt war, ihre allerdings schwierige Aufgabe nicht lösen und stellte daher den Antrag: die hohe Staatsregierung zu er suchen, den Rechenschaftsbericht für die drei Jahre 1846, 1847 und 1848 dem bevorstehenden außerordentlichen Landtage zur verfassungsmäßigen Prüf ung vorzulegen, zugleich aber auch das Gesuch an die hohe Staatsregierung zu richten, wenn es thunlich sei, den Rechenschaftsbericht künftig beim Beginn - jeden ordentlichen Landtags an die Stände gelangen zu lassen. Die erste hohe Kammer fand jedoch den Antrag nicht ausreichend und es wurde nach dem eingeleiteten Vereinigungsverfahren in den Sitzungen beider Kammern ltoils^e rur dritten ^ktlicilun^. I I