gehörigen Vermögensbestände in einem dctaillirten Verzeichnisse in der Inventur ausgenommen werden. Die Deputation hält den letztern Zusatz um so nöthiger, weil wiederholt die Ständeversammlung und zuletzt in der Schrift vom 1. März 1851 um ein genaues Verzeichniß des ganzen Militär-Staatsvermögens nachgesucht hat, ohne daß diesem Gesuch bis jetzt Erfüllung geworden wäre. Es ist jenes Vermögen stets nur en dloe und nicht in genauer Ziffer angegeben worden. Die Deputation hat nach der sorgfältigsten Prüfung des Rechenschafts berichts über die Finanzperiode vom 1. Januar 1846 bis zum 31. Dccem- ber 1848 und unter Vergleichung aller ihr zu Gebote stehenden Unterlagen der Ansicht Raum geben müssen, daß das wichtige Staatsdocument die Ab weichungen gegen die Voranschläge sowohl bei den Staats-Einnahmen als Ausgaben vollkommen rechtfertigt und sie darf daher der Kammer anrathen: bei der abgelegten Berechnung Beruhigung zu fassen. Dresden, den 26. October 1854. Die zweite Deputation der zweiten Kammer. Georgi. Poppe. Haberkorn. Rittner. Oebmichen-Choren. Echarti. van der Beeck, Referent.