herhin den betreffenden Postbeamten überlassenen Emolumente bei der Postkasse zur Einnahme gelangt, woher es auch kommt, daß das mit 1450 Thlr. — — jährlich veranschlagte und diese Einnahme mit umfassende Capital „für verkaufte Gerätschaften und Insgemein" einen Ueberschuß über den Voranschlag von 20,888 Thlr. 12Ngr. 5 Pf. für die Periode ergeben hat. Allein während dagegen jenen Postbeamten eine Entschädigung in Form einer Besoldung oder Remuneration zu gewähren war, trug dieß zur Erhöhung des dießfallsigen Kapitals Nr. 2 1. und gleichzeitig dazu bei das Verhältniß der Verwaltungs kosten zu dem Bruttoeinkommen zu alteriren, während dieß auf daS Nettoein kommen aber einen nachteiligen Einfluß nicht ausübcn konnte. Pos. 14. Floß- und Holzhofnutzungen. Die hier eingetretene Steigung an 1 Thlr. 6 Ngr. 9 Pf. vom Hundert liegt einzig allein in verminderten Bruttoeinnahmen dieser Position, welche von 1,363,052 Thlr. — — in der Periode 1843 —1845 sich auf 1,147,404 - — — in der Periode 1846 — 1848 ermäßigt, also um 215,648 Thlr. — — abgcnommen hat, während die Verwaltungskosten bis auf die unbedeutende Steigung von 11.7 Thlr. sich ganz gleich geblieben sind. Pos. 15. Chausseegelder. Die hier vorhandene Erhöhung des Verwaltungsaufwandes an 1 Thlr. 6 Ngr. 9 Pf. vom Hundert des Bruttoeinkommens, hat ihren Grund theils in der Abminderung dieses Bruttoertrags von circa 27,000 Thlr. theils aber auch in den allmählich immer neu hinzutretenden neuen Einnahmestellen, deren fixe Besoldung sogleich ins Leben tritt, wenn auch die dem Verkehr über gebene Chausseestrecken nur selten sogleich nach ihrer Eröffnung einer großen Frequenz sich zu erfreuen haben. Pos. 16. Brücken- und Fährgelder. Die hier ersichtliche Minderung des Verwaltungsaufwandes um 1 Thlr. 2 6 Ngr. — vom Hundert, ist großenteils bedingt durch die um 6742 Thlr. — gestiegene Bruttoeinnahme. Doch hat die Verpachtung Der Mersch- witzer Fähre wesentlich beigetragen, um das günstigere Verhältniß in den Regie kosten hervorzurufen. Pos. 19. Lottcrieüberschuß. Der Gründ der hier angegebenen Erhöhung des Verwaltungsaufwandes, 44*