360 3) DaS früher bestandene Verbot, nach welchem aus Sachsen Kobalt und Erzstufen nicht ausgcführt werden durften, weil einestheils dem Staate das Vorkaufsrecht an Erzen und Metallen, und auf der andern Seite den inländi schen Blaufarbcnwerken das Recht zustand, über die in Sachsen gewonnenen Kobalt-Erze ausschließlich zu verfügen, hat aufgehört. Jenes Vorkaufsrecht ist nämlich durch das Gesetz vom 22. Mai 1851 8 281. aufgehoben worden und auf jene Vergünstigung, welche dem Blau- farbcnwerks-Consortium früher zustand, hat dasselbe freiwillig verzichtet. Dadurch rechtfertigt sich die Verordnung vom 12. Januar 1853, Gesetz- und Verordnungsblatt v. 1853, S. 5, nach welcher die Ausfuhr von Kobalt und Erzstufen unter Pos. 7. der zweiten Abtheilung des Zolltarifs ausgenommen wurde. Die Deputation glaubt, daß dadurch Gelegenheit gegeben sein kann, jene Werthe im Auslande zu rcalisiren, da außerdem insbesondere die im Lande gewonnenen Kobalt-Erze lange Zeit unbeweglich liegen würden, indem von diesen Produkten in den letzten Jahren immer größere Quantitäten vorhanden ge wesen sind, als die inländische Fabrikation derselben erfordert hat. 4) In Folge des Anschlusses des Königreichs Hannover und des Groß- herzogthums Oldenburg traten bei mehren: wichtigen Consumtionsartikeln nicht unwesentliche Zoll-Reductionen im Vereins-Zolltarif ein, indem der Ein- gangSzoll von Wein, Most und Eider in Fässern anstatt der früheren 8 Thlr. auf 6 Thlr. pro Centner, Kaffee und Kaffeesurrogaten von 6? Thlr. auf 5 Thlr. pro Eentner, von Tabaksblättcrn und Stengeln von 5^ Thlr. auf 4 Thlr. pro Centner, vom Thee von 11 Thlr. auf 8 Thlr. pro Centner, und endlich von Franzbranntwein von 16 Thlr. auf 8 Thlr. pro Centner herabgesetzt wurden. Jene veränderten Tarifsätze gelangten durch Verordnung vom 4. Mai 1853, Gesetz- und Verordnungsblatt v. 1853, S. 74, zur öffentlichen Kenntniß und traten mit dem 1. Juli 1853 in Kraft. Die Staatsregierung hat in der betreffenden Vorlage cs unumwunden ausgesprochen, daß durch die namhafte Ermäßigung der vorstehenden Tarifsätze