der Fall gewesen und wodurch die Zoll-Einnahmen für diesen so wichtigen Konsumtions-Artikel einen sehr namhaften Ausfall erfahren hatten. Dabei hat man jedoch nicht außer Acht gelassen, daß diese Steuer gegen den Eingangszoll von ausländischem Zucker immer um so viel niedriger sein soll, als der Schutz der vereinsländischen Rübenzuckcrbereitung es erfordere. Die Deputation hat sich mit dieser Maaßregel vollkommen einverstanden zu erklären, da die in dem Königlichen Decret Seite 201 gegebene Auf stellung über die Brutto-Einnahme an Zuckerzoll und Rübenzuckersteuer im Zollvereine deutlich zeigt, daß trotz der am 1. September 1850 erhöhten Steuer des Rübenzuckers von 1^ auf 3 Thlr. pro Centner, die Zollvereins- cassen im Jahre 1852 gegen 1 845 an Zuckersteuer überhaupt noch einen Ausfall von 1,610,809 Thlr. hatten. Wenn nun nicht zu bestreiten sein dürfte, daß diese Mindereinnahme von den Steuerpflichtigen bisher auf andere Weise und in einer gewiß empfindli- chern zu tragen war, so hat dieß unser Vaterland um so nachtheiliger berührt, da die Last der Steuer die nur wenigen sächsischen Rübenzucker-Fabrikanten traf, während der für die inländische Zollcasse sich ergebende bedeutende Aus fall von den übrigen Staatsangehörigen getragen werden mußte. — Bei einer zu niedrigen Rübenzuckersteuer ist somit der finanzielle Nachtheil für Sachsen unverkennbar, während ein national-ökonomischer Vortheil kaum in Betracht kommen kann, da die Rübenzuckerfabrikation bei uns nie einen Aufschwung genommen und selbst dann nicht, als die Steuer eine viel gerin gere war. Wenn in andern Ländern die Rübenzuckerbereitung trotz der höheren Steuer eher zu- als abgenommen hat, so muß solche noch immer lohnend sein, ' was zum Theil wohl mit darin liegen mag, daß inzwischen große Fortschritte geschehen sind, um der Rübe mehr Zuckerstoff abzugewinnen, als es in frühern Jahren der Fall war. Sachsens Grund und Boden muß sich somit nicht besonders zum Rüben bau eignen und unseren tüchtigen Landwirthen die Mittel an die Hand geben, von demselben eine bessere Rente in anderer Weise zu erlangen. Die Deputation glaubt, indem sic aus den angeführten Gründen zu der erhöhten Rübenzuckcrsteuer ihre Zustimmung ertheilte, hierin auch den Ansich ten der geehrten Kammer begegnet zu haben. " 48*