„Axt oder" (Säge) und nach den Worten „bei der Entwendung von Feld- oder Gartenerzugnisscn oder Gras einer „„Hacke oder"" (Sense). Durch Aufnahme dieser Worte werden allerdings die an sich schon zahl reichen Erschwerungsgründc vermehrt, allein es mußte sich die Deputation schließlich doch davon überzeugen, daß derjenige, welcher sich zur Entwendung von Holz einer Art bedient, eben so strafbar sei, wie derjenige, welcher eine Säge adhibirt, und daß nicht minder bei Feld- oder Garten-Erzeugnissen die „Hacke" der „Sense" gleichzustellcn sei. Hatte man einmal die Adhibirung einer Säge oder Sense für einen Erschwcrungsgrund anerkannt und wollte man solchen nicht aufgebcn, so war es der gleichen Verhältnisse und Gleich stellung halber unvermeidlich, diesen Erschwerungsgründen auch die Anwend ung einer Art und Hacke hinzuzufügen. Zu 8 1 Hier hatte die Staatsrcgierung die Aufnahme folgender neuen Worte „oder zu einer Zeit begangen worden ist, wo der Forst, die Flur oder das Wasser wegen Behinderung des Schutzbeamten ohne Aufsicht und solches dem Diebe bekannt war" vorgeschlagcn und dabei nach der Erklärung der Herren Commissarien vorzugs weise an die Abwesenheit der Forstbeamten während der Forstrügengerichte gedacht. Auch die diesseitige Deputation konnte sich mit dieser neuen Bestimmung nicht einverstanden erklären, denn sie ist so allgemeiner Natur, daß leicht jede Abwesenheit der Beamten von dem Orte, wo gerade gestohlen ward, darunter subsumirt werden könnte, mithin der Zweck des Artikels: welcher nur im Voraus bestimmt im Gesetz bezeichnete Umstände als Erschwerungsgründe gel ten lassen will, ganz vereitelt und jeder Diebstahl, als unter erschwerenden Umständen begangen, bestraft werden könnte. Zu Punct 2 Auch die diesseitige Deputation trat anfangs dem Anträge der jenseitigen Deputation, die Worte „wenn Wild aus Wildgärten oder sonstigen eingcschlos- scnen Räumen oder" zu streichen und dieses Vergehen nach Art. 281. des Strafgesetzbuchs zu bestrafen, bei, beruhigte sich aber vollständig bei der von den Königlichen Commissarien abgegebenen, im jenseitigen Berichte niedergelegten, so