darin nicht weniger der sicherste Beweis, daß sie deren Werth für die Land wirtschaft vollkommen erkannten und, von der höheren Ansicht ausgehend, daß das, was unmittelbar einem Theile der Nationalindustrie nütze, bei der Wechselwirkung aller Zweige dieses einen Baumes, auch dem Ganzen from men müsse, dieselbe kräftig förderten. Auch die Deputation ist vollständig davon überzeugt, daß eine angemes sene Salzfütterung nicht nur überhaupt auf die Ernährung und den Gesund heitszustand der Schafe und Rinder vorteilhaft einwirke und die Mästung aller Thiere wesentlich beschleunige, sondern sogar um Krankheiten und Seu chen abzuwenden, dann zum unentbehrlichen Bedürfnisse werde, wenn die Be nutzung von weniger gut eingebrachtem Futter sich nicht vermeiden läßt. Ungeachtet dieser Ueberzeugung mußte sie aber bei Prüfung des gestellten Antrags sorgfältig erwägen: ob und welche Bedenken demselben entgegentre ten möchten. Ehe die Deputation die geehrte Kammer von dem Ergebniß dieser Er wägung in Kenntniß setzt, hält sie cs für nötig, eine Bemerkung über den in der Petition auf 12 Ngr. 5 Pf. pro Stück angegebenen Preis des Futter salzes vorauszuschicken. Nach einer späteren Angabe des Petenten kann der Preußische Guts besitzer 400 Pfund Handelsgewicht Viehsalz in Dürrenberg für l Thlr 1 5 Ngr. — mithin 1 Stück von 128 Pfund für 14 Ngr. 4 Pf. erkaufen, und nach einer Mittheilung des Königlichen Commissarius verkauft die Preußische Re gierung in den öffentlichen Salzverkaufsstellen die Tonne Viehsalz von 400 Pfund für 4 Thaler, wogegen sie es auf den Salinen für einen Preis abgiebt, der, unter angemessener Abrundung der Zahlen, den Selbst kosten entspricht. Diese Mittheilung scheint die obige Angabe des Petenten zwar zu bestä tigen, die sich jedenfalls auf den Fabrikationspreis des Futtersalzes bezieht, zu welchem man cs in Preußen an den Salinen verkauft, allein man vermag nur daraus keinen günstigen Schluß für den vorliegenden Antrag zu ziehen, weil es der Deputation unbekannt ist und mindestens zweifelhaft erscheint, daß auch dem Ausländer eine gleiche Vergünstigung zu Theil werden würde, da selbst unsere Regierung in Dürrenberg 2 Thlr. 12 Ngr. 0,3 3 Pf. für 4 0 0 Pfund Futtersalz bezahlen muß. In Bezug auf den Antrag selbst waren es hauptsächlich folgende Gründe, welche eS der Deputation bedenklich erscheinen ließen, den Sächsischen Land- wirthen den unmittelbaren Bezug des Viehsalzes aus den Salinen zu gestatten. 63*