so zeigt cs sich, daß sie an Fracht, Administrationskosten und Steuer nur den geringen Betrag von 2 Ngr. 9 Pf. pro Stück mehr als Preußen zu ihren Selbstkosten zuschlägt. Die Deputation gewann aber durch diesen Vergleich die Ueberzeugung, daß genau 75 Procent von dem Betrage, welchen der Landwirth in Sachsen für ein Stück Futtersalz mehr zahlen muß, durch den hö'hern Kostenpreis ver anlaßt werden. So lange daher ein günstigerer Einkaufspreis durch Vertrag mit der Krone Preußen nicht erzielt werden kann, dürfte auch ein Antrag auf wesentliche Ermäßigung des jetzigen Preises besondern Schwierigkeiten begegnen. Das waren die Bedenken, welche die Deputation gegen die beantragte Er mäßigung der Futtersalzpreise theils in der Sachlage selbst, theils in den jetzi- ! gen Steuerverhältnissen zu finden glaubte. Der Königliche Commissarius, welcher der Berathung beiwohnte, trat den- s selben im Allgemeinen nicht nur vollkommen bei, sondern fügte insbesondere l noch hinzu, daß diese Maaßregel, welche die Staatseinnahmen schwäche, sich c deshalb nicht empfehle, weil der Ausfall durch unbetheiligte Steuerpflichtige ) aufgebracht werden müsse. Uebrigens sei der Gewinn für die Salzverbraucher, j selbst in dem Falle ein sehr unbedeutender, wenn die Verwaltung auf ! den ganzen an einem Stück Viehsalz von 120 Zollpfund durchschnittlich 11 Ngr. 8 Pf. oder abgerundet 12 Ngr. betragenden Gewinn, verzich- t ten wolle. Nähme man, wie es in Preußen geschieht, den jährlichen Bedarf f für 1 Stück Rindvieh mit 8 Pfund an, so betrage er nur 8 Pfennige, und r wolle man sogar diesen Bedarf verdoppeln, so würde der Landwirth bei 1 Stück ? Vieh doch nur die kleine Summe von 1 Ngr. 6 Pf. jährlich gewinnen. Es f sei vorauszusetzen, daß kein Landwirth dieses geringen Mehrbetrags halber si seinem Viehe das nöthige Futtersalz entziehen werde. Sollte dagegen einge- n ' wendet werden, daß dieser Ausfall durch den Mehrverbrauch wieder gedeckt n , werde, so sei auch diese Erwartung nicht zu theilen, denn wenn z. B. nur 3 6 Ngr. pro 1 Stück Viehsalz erlassen würden, so werde es zur Deckung des lz entstehenden Ausfalles nöthig sein, daß das im Jahre 1853 verbrauchte Qman- lt ' tum von 17,730 Stück Viehsalz sich bis auf 35,460 Stück pro Jahr er st höhe, eine Erwartung, die doch wohl Niemand hegen könne. Endlich könne die Regierung auch deshalb eine Herabsetzung der Futter st salzpreise nicht zugestehen, weil ohnedies der geringere Konsum an Kochsalz st für die nächste Finanzperiode bei den Einkünften der Salzregie eine jährliche P Mindereinnahme von 17,000 Thalern herbeiführe. Dieser Consum sei näm- st lich im Vergleich zu dem Jahre 1850 im Jahre 1853 um 7,664 Stück ge-