M. Bericht der dritten Deputation der zweiten Kammer i über die Petition des Abgeordneten Rittner, die Zurücknabme zweier von t dem Kultusministerium erlassenen Verordnungen vom 4. und 7. März dieses Jahres betreffend. Eingegangen den 12. December 1854. ') (MiUheilungen über die Verhandlungen des außerordentlichen Landtags im Jahre 1854. Nr. 3. S. 10 flg., Nr. 5. S. 34 flg., Nr. 10. S. 125.) Der ritterschaftliche Abgeordnete des Meißner Kreises, Herr Rittner auf Merz- 6 dorf brachte in der dritten öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer am 1 6. Oc- >t tober dieses Jahres eine, an das Kultusministerium gerichtete, Interpellation ein, N ' welche sich auf eine Generalverordnung bezog, die nach der Angabe des Dresdner A Journals (Numer 129. v. I. 1854) von dem Kultusministerium unterm V 7. März desselben Jahres erlassen und nach der von dem Petenten eingereich- 3t ten Abschrift derselben an die sämmtlichen Ephoren des Dresdner Kreisdi- 37 rections-Bezirks erlassen worden ist. Der Interpellant richtete in jener Sitzung in an das Kultusministerium zwei Fragen: 1) Hat das Letztere wirklich eine Verordnung erlassen des Inhalts, wie er in Numer 129. des Dresdner Journals — in dessen offieiellem Theile — angegeben ist? und 2) Hat diese Verordnung in Gemäßheit der 8 13. der, unterm 10. April 1835 von den damaligen iu I^vuuAsIiew beauftragten Ministern er lassenen Verordnung: „die veränderte Organisation der evangelisch lutherischen kirchlichen Mittelbehörden betreffend", dem Landesconsisto- rium vorgelegen? In der Motivirung seiner Interpellation beklagt derselbe, daß in der ge- vö o dachtenVerordnung vom 7. März dieses Jahres, die Schriften von Männern, wie I LeilsAk rur dritten LtitUeilrwx. 05