484 Beide sind von der größten Wichtigkeit und die Deputation hat es dan kend anzucrkennen, daß der Petent dieselben in seiner Petition zur Sprache gebracht hat. 1. Der Petent befürchtet nämlich, daß durch beide Verordnungen vom 4. und 7. März 1854 eine dem Geist und Wesen des Protestantismus fremde und exclusive Richtung in unserm protestantischen Kirchen- und Schulwesen her beigeführt werden möchte, indem in diesem die seit vielen Jahren in den pro testantischen Kirchen und Schulen gebrauchten Religionslchrbücher und Predigt sammlungen hochgeachteter Kirchen- und Schullehrer wie Dinier, Tischer und andere mehr, entfernt und verboten, dagegen aber andere Religionslehrbücher und Predigtsammlungen eingeführt und (was bei dem Abhängigkeitsverhält- niß der Kirchen- und Schuldiener von dem Ministerium des Kultus ziemlich dem Befehl gleich stehe) empfohlen würden. Diese Entfernung der Einen und die Empfehlung der Andern führe un- willkührlich zu der Folgerung, daß beide verschiedene Richtungen verfolgten, und zu der Annahme, daß dadurch eine dieser Richtungen begünstigt werde, was dem Geist und Wesen des Protestantismus fremd sei, und rufe die Be- sorgniß hervor, daß dadurch die evangelische Forschung in Kirche nnd Schule gehemmt werde. Der Petent macht ferner darauf aufmerksam, wie lücken- und mangelhaft die gegenwärtige Verfassung der protestantischen Kirche in unserm Vaterland sei, und erblickt darin die Quelle solcher Besorgnisse. Die Trennung der Competenz in den äußern und innern Angelegenheiten der Kirche in isdu8 8uei'i8 ei internis — sagt er, sei nicht mit der gehöri gen Schärfe ausgeführt, man habe innere Kirchenangelegenheiten dem Mi nisterium des Cultus überwiesen, aber zugleich dasselbe verbindlich gemacht, vor Beschlußnahme in solchen das Landes-Eonsistorium zu hören; diese Ueberweisung solcher wichtiger Gegenstände an zwei verschiedene Behörden, von denen sogar die eine der andern untergeordnet, müstennurUebelstände herbeiführen, was auch Weber in seinem Lehrbuch des Kirchenrcchts Bd. 1. S. 131 ausführlich gezeigt habe; dazu komme, daß, wie aus dem Deputationsbericht der ersten und zweiten Kammer über die bezüglichen Regierungsvorlagen (Bericht der zweiten Kammer vom 27. Juni 1834, Landt.-Acten Beil, zur III. Abth. 3. Samml. S 485 und