495 r in der Mutterkirche in der Regel einen Sonntag um den andern, oder wohl v auch in einem abgelegenen Gebirgsdorfe im Schulhause regelmäßig jeden Sonn- t tag einen vollständigen Gottesdienst mit Predigtvorlesen, ohne den Pfarrer, zu H halten verpflichtet ist. Im Allgemeinen hat nun die Abhaltung von dergleichen Gottesdiensten 6 durch die Schullehrer in der bisher üblichen Form statt zu finden, und ist daher n in Bezug auf die Anordnung der Liturgie insonderheit auch dasjenige zu beob- v achten, was rücksichtlich der Segensertheilung durch Schullehrer in der Ber ti ordnung vom 6. April 1841 (im Suppl. zum Coder Seite 35 Note 3) m verfügt worden ist. Die Vorlesung der Predigt hat jederzeit nur von dem Pulte zu geschehen, v von welchem aus auch die übrigen liturgischen Handlungen in der Maaße, wie st solches den Lehrern nach Vorstehendem überhaupt nachgelassen ist, vorzunehmen st sind. Auch ist noch im Allgemeinen darauf hinzuweisen, daß der für den 2) Geistlichen den Gottesdienst verwaltende Lehrer dabei jederzeit in anständiger, >6 der Würde der Handlung entsprechender Kleidung zu erscheinen habe und ist den betreffenden Pfarrern zur Verpflichtung zu machen, darüber, daß dem nicht lis entgegengehandelt werde, gehörig zu wachen. Was hiernächst die zu verlesenden Predigten selbst betrifft, so hat in der K Regel der Pfarrer, dessen Stelle beim Gottesdienste der Schullehrer vertritt, iS die vorzulesende Predigt auszuwählen, indem dieser hierzu nicht blos als be- n - rechtigt, sondern auch als verpflichtet angesehen werden muß. Nur da, wo l» eine vollständige, von dem Pfarrer für geeignet befundene Predigtsammlung ist für das ganze Kirchenjahr vorhanden ist und als Inventar bei der betreffenden iK. Kirche sich befindet, wird es einer solchen speciellen Auswahl der vorzulcsenden isst Predigt durch den Geistlichen nicht bedürfen, indem dann allemal die auf den Zä z betreffenden Sonn- oder Festtag fallende Predigt vorzulesen ist. Auf der Beschaffung eines oder nach Befinden mehrerer, auf das ganze ' Kirchenjahr sich erstreckender, Jnvcntarienpredigtbücher ist überall da zu bestehen, im wo ein regelmäßiger, durch den betreffenden Lehrer abzuhaltender Gottesdienst üss. stattfindet, und werden hierbei, wie dieß schon hier und da der Fall ist, mehrere Parochien zu dem Zwecke zusammentreten können, um sich verschiedene Predigt ros sammlungen zum gemeinschaftlichen Gebrauche bei den Predigtvorlesungcn an suz - Zuschüssen. Bei der Auswahl der vorzulesenden Predigten und der zu dergleichen rP Predigtvorlesungen zu benutzenden Predigtsammlungen ist sorgfältig darauf zu fiP sehen, daß dieselben nicht der heiligen Schrift und dem Bekenntnisse der luthe-