27 Bericht der Zwischendeputation der zweiten Kammer über die ihr zur Begutachtung überwiesenen Gesetzentwürfe und deren fernere Behandlung. Eingegangen den 14. October 1854. Bei der Eröffnung der einberufenen außerordentlichen Ständeversammlung hält die am letzten ordentlichen Landtage von der zweiten Kammer gewählte Zwischendeputation sich vor Allem für verbunden. Ersterer eine allgemeine Rechenschaft über das vorzulegen, was von ihr in Folge des erhaltenen Auf trags zu dessen Ausführung geschehen ist. Es sind der Deputation überhaupt die Entwürfe u) eines bürgerlichen Gesetzbuchs, d) eines allgemeinen Strafgesetzbuchs, e) eines Gesetzes, die Beschädigung von Eisenbahnen und Telegraphen rc. betreffend, ä) eines Gesetzes, die Forst-, Feld-, Garten-, Wild- und Fischdieb- stähle rc. betreffend, nebst der hierzu gehörigen Publications-Ver ordnung, e) eines Militärstrafgesetzbuchs nebst Publications-Verordnung, f) einer Strafproceßordnung, nebst einem Nachtrage über den sogenann ten Avhäsionsproceß und der dießfälligen Publications-Verordnung, und endlich A) eines Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend (eingeg. am 12. August dieses Jahres), zur Begutachtung überwiesen worden. LeUsße rur ärlttei» ^dtUeiluvx. 2 liä s)