29 bei der Berathung der fraglichen Gesetzentwürfe in sehr ausgedehnter Weise Gebrauch gemacht worden, indem nicht nur die bestellten beiderseitigen Re ferenten sich mit einander und beziehendlich mit den Regierungscommissarien > vor den Berathungen in den Deputationen vernommen haben, sondern auch k die über die letzteren gehaltenen Protokolle gegenseitig mitgetheilt und endlich l die hierbei hervorgetretenen abweichenden Meinungen in gemeinschaftlichen > Sitzungen beider Deputationen unter Thcilnahme der Königlichen Eommissarien s erörtert worden sind. Auf diese Weise hat sich die Deputation mit dem Entwürfe des allgemeinen Strafgesetzbuchs in 55 Sitzungen, dann - 19 - unter Thcilnahme der Eommissarien und - 7 gemeinschaftlichen Conferenzen, des Gesetzes wegen der Eisenbahnen w. - 4 Sitzungen, und - 2 gemeinschaftlichen Eonfercnzen mit Zuziehung der Eommissarien, des Gesetzes der Forst- re. Vergehen - 7 Sitzungen und - 2 gemeinschaftlichen Conferenzen, des Militärstrafgesetzbuchs - 8 Sitzungen, sowie - 3 gemeinschaftlichen Sitzungen unter Thcilnahme der Eommissarien, us endlich der Strafproceßordnung in 18 Sitzungen, und - 14 gemeinschaftlichen Conferenzen unter Thcilnahme der Eommissarien sä - beschäftigt, und es ist hierdurch gelungen, über den bei Weitem größten Theil des zur Berathung vorliegenden Materials, trotz seines außerordentlichen Um- fangs und der Anfangs bei dessen Bcurtheilung in vielen Puncten sich zei- stz genden Verschiedenheit der Ansichten, letztere auszugleichen, somit aber, bis auf r» eine verhältnißmäßig ziemlich geringe Anzahl Fragen, bei denen einzelne Mit- iltz glieder oder auch die beiderseitigen Deputationen, ungeachtet ihres gemeinsamen iZ) Strebens nach möglichster Uebereinstimmung, es doch mit ihrer Ueberzeugung ün ' nicht vereinigen konnten, der entgegengesetzten Meinung beizutreten, im Uebrigen Ina vollkommenes Einverständniß zwischen beiden Deputationen, beziehendlich deren M „ Majoritäten, und den Regierungscommissarien herzustellen. 5*