45 Mit sämmtlichen zu diesem Gesetzentwürfe hier vorgeschlagenen Abänder ungen haben sich übrigens die Herren Regierungscommifsarien einverstanden erklärt und herrscht überhaupt bis auf die abweichenden Ansichten, welche sich zu Art. 8. und 11. in der Deputation der ersten Kammer herausgestellt haben, das vollständigste Einvcrständniß zwischen der Staatsregierung und beiden Deputationen. Die Deputation empfiehlt hiernach oer Kammer zwar die Annahme dieses Gesetzentwurfes mit den beschlossenen Modifi kationen, jedoch aus den in dem Berichte über den Gesetzentwurf, die Beschädigung von Eisenbahnen und Telegraphen betr., angegebenen Gründen, unter der auszusprechenden Voraussetzung, daß dasselbe gleichzeitig mit dem revidirten Strafgesetzbuche, sowie der neuen Strafproceßordnung und dem Gesetze über die Organisation der Behörden bekannt gemacht und zur Geltung gebracht werden möge. Dresden, am 19. August 1854. Die Zwischendeputation der zweiten Kammer. vr. Haase. von Erregern. Haberkorn, Referent. Anton. Scheibner. Kasten. Oe. Hertel. vr. Wahle.