D. Bericht der außerordentlichen Deputation der zweiten Kammer über die Differenzen in den Beschlüssen der ersten und zweiten Kammer bezüglich der Strafproceßordnung. Eingegangen den 8. December 1854. (Dekret, Landt.-Acten I. Abth. 3. Bd. S- 175. Entwurf der Strafproceßordnung, daselbst S. 281 flg. Bericht der Zwischendeputation der ersten Kammer, Beil. z. II. Abth. 2 Bd. S. 1 flg. Bericht der Zwischendeputation der zweiten Kammer, Beil. z. III. Abth. 2 Bd. S. I flg. Protokolle der zweiten Kammer, III. Abth. S. 36 flg. Mittheilungen der zweiten Kammer, Nr. 6. 7. 8. und 9. S- 43 flg. Bericht der außerordentlichen Deputation der zweiten Kammer, die Publications- vcrordnung betr., Beil. z. III. Abth. I. Bd. S. 377 flg. Mittheilungen der zweiten Kammer Nr. 19. S. 338 flg. Mittheilungen der ersten Kammer Nr. 10. 11. 12. 13. 14. u. 16. S. 212 flg. und 396 flg.) Nachdem die Strafproceßordnung in beiden Kammern berathen worden ist, hat die unterzeichnete Deputation über die Differenzpuncte in den Beschlüssen der ersten und zweiten Kammer den nachstehenden Bericht zu erstatten. I Zu Art. 17^. flg. Die zweite Kammer hatte den Art. 17^. und 1 7°. des revidirten Entwurfs (Personal der Staatsanwaltschaft) genehmigt. Die erste Kammer hat jedoch diese Artikel abgelehnt und den Antrag der Minorität ihrer Deputation ange nommen, nach welchem unter Wegfall des Generalstaatsanwalts bei dem Ober appellationsgerichte ein Oberstaatsanwalt und ein Stellvertreter für denselben und bei den Bezirksgerichten Staatsanwälte angestellt werden sollen. Die Majorität der Deputation — der Abg. Haberkorn beharrt bei dem früheren Beschlüsse der zweiten Kammer — empfiehlt, nachdem auch die Re- Leilsxe rur dritten 2 kW. (7