476 Erläuterungen. I. Durch Tilguug sind bei den Staatsschulden an Nennwerten in Abgang gekommen: 5 414 100.« bei den Schulden unter Nr. l bis 3, 10 324 500 - - - Nentenschulden unter Nr. 4 bis 6, 15 738 600.« zusamnmn (vergl. Äap. 26 Tit. 2 bis 5). Dagegen sind durch die gemäß tz 7 des Gesetzes, die Ausnahme einer Staatsanleihe betreffend, vom 8. Juni 1910 (G- u. V.-Bl. S. 113) in Verbindung mit Z 2 des Staatsfchuldbuchgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1911 (G.- u. V.-Bl. S. 227) erfolgte Entgegennahme von Bareinzahlungen in den Rechnungsjahren 1918 und 1919 Staatsschuldbuchforderungen auf Renten nach Maßgabe des Gesetzes vom 4. Juli 1902 im Kapitalnennbetrage von 2 808 000^ begründet worden und unter Nr. 6 in Zugang gekommen. II. Durch Begebung von Schatzanweisungen, durch Aufnahme von Lombarddarlehen und durch Inanspruchnahme des Bankkredits sind die Betriebsmittel der Finanzhauptkasse nach und nach um 2 067 246 979 .M 42 H verstärkt worden. Darauf wurden bis zum Schluffe des Rechnungsjahrs 1919: 1 450 148 156.M 02 L, wieder zurückgezahlt. III. Dem nach Seite 508 des vorigen Rechenschaftsberichts am Schluffe des Jahres 1917 verbliebenen Bestände des Anleihekredits von 148 532 447 .« 25 H ist auf Grund von 17 Abs. I (2) des Gesetzes vom 20. Dezember 1919 (G.- u. V.-Bl. S. 287) ein weiterer Kredit von 600 000 000 - — - zur Ausgabe von Schatzanweisungen hinzugetreten, der nach tz 18 des angezogenen Gesetzes auch der Aufnahme von langfristigen Darlehen dienen darf, 748 532 447.« 25 Ts. Dieser Anleihekredit ist in Anspruch genommen worden mit: durch Entgegennahme von Bareinzahlungen zur Begründung von Staatsschuldbuchforderuugm auf Renten im Kapitalnennwerte von 2 808 000.« (vergl. oben unter I), durch Verkauf von Schuldverschreibungen, durch Aufnahme langfristiger Darlehen, durch Verwenduug vou im Haushalt 1918/19 zur Tilgung von Staatsschulden bereitgestellteu Mitteln zur Bestreitung solcher Staatsausgaben, die andernfalls durch Aufnahme einer neue» Anleihe zu decken gewesen wären (vergl. Erläuterung zu Kap. 26 Tit. 5 des aeqenwärtiqm Rechenschaftsberichts), durch hinzugetretene Finanzhauptkassen-Schulden, 762 150 890 .K 25 H. 1 848 239.« 84 Ts 74 986 731 - 35 - 55 050 000 - 13 167 095 - 66- 617 098 823 - 40 -