Einleitung. Nus dem vorliegenden Rechenschaftsbericht über den Staatshaushalt im Rechnungsjahr 1920 sind folgende Hauptergebnisse hervorzuheben. I. Überschüsse und Zuschüsse des ordentlichen Staatshaushalts. Die der Vergleichung mit den wirklichen Ergebnissen zugrunde zu legende Anschlagssumme der Überschüsse und der Zuschüsse setzt sich zusammen aus: 674 053 891 Zt Hauptvoranschlag, 60 289 966 - Nachtrag zu diesem, 734 343 857 Nach Seite 2 Spalte 5 der Hauptübersicht .1 beliefen sich die kassenmäßigen Überschüsse im Rechnungsjahr 1920 zusammen auf 774 737 198 21 BZ mithin gegen die Anschlagssumme von 734 343 857 auf 40 393 341 21 B, mehr. Unter Berücksichtigung der Veränderungen, die die in den Spalten 3 und 6 bezifferten Reste und Ausgabevorbehalte sowie die beweglichen Bestände (Vorräte) der Einzelkassen und Betriebs anftalten (Spalte 7) innerhalb des Rechnungsjahrs 1920 erfahren haben, ergibt sich (vergl. Spalte 8) ein rechnungsmäßiger Reinertrag von 791 394 705.« 19 B>, d. s. gegen die Anschlagssumme von 734 343 857 ZL 57 050 848 .M 19 B, mehr. Dem Voranschlags gegenüber haben nennenswerte Mehrerträge gebracht: die Forsten (6 408 893 55 BZ, die Porzellanmanufaktur (1411698 ZL 25 BZ, die Staatlichen Kohlenwerke (3 711 510 .T 84 .BZ, das Blaufarbenwerk Oberschlema (1240228.« 82BZ, die Sächsische Staatsbank (1 183525üT 79BZ, die Einnahmen aus der allgemeinen Kassenverwaltung (2 790 180 32 BZ — obwohl die bei diesem Kapitel unter Tit. 5 zum Abschlüsse des Staatshaushaltsplans eingestellte Einnahme von 7 500 000 .K aus den beweglichen Vermögensbeständen unterblieben ist —, die direkten Steuern (9 665 159 21 BZ, die indirekten Abgaben (33 389 971 12 BZ; ein erheblicher Minderertrag (4 023 246 93 BZ hat sich nur bei den Staatlichen Verkehrsunternehmungen usw. ergeben. Die Nutzungen des Staatsvermögens und der Staatsanstalten haben gegenüber dem Voran schlag insgesamt einen Mehrertrag von 13 995 717 86 B, gebracht, der sich noch um 7 500 000 ü« höher stellt, wenn die oben bei dem Mehrertrage der Einnahmen aus der allgemeinen Kassenverwaltung erwähnte Veranschlagung nicht mit in die Vergleichung einbezogen wird. Auf die Steuern und Ab gaben entfällt insgesamt ein Mehrertrag von 43 055 130 33 B-. Die kassenmäßigen Zuschüsse betragen nach Seite 12 Spalte 5 853 687 290 56 B,, mithin gegen die Anschlagssumme von 734 343 857 -M 119 343 433 <T 56 B§ mehr. Werden hierbei die Veränderungen an den Resten und Ausgabevorbehalten in Betracht gezogen, so ergibt sich nach Spalte 7 ein rechnungsmäßiger Gesamtaufwand von 907 883 613 07 B,, d. s. gegen die Anschlagssumme von 734 343 857 -T 173 539 756.,« 07 B< mehr.