93. Vorlage, den Rechenschaftsbericht über den Staatshaushalt auf die Rechnungsjahre 1918 und 1919 (1. Januar 1918 bis 31. März 1920) betreffend. Eingegangen am 17. Dezember 1921. Nr. 1549 a I. Dresden, den 16. Dezember 1921. An den Herrn Landtagspräsidenten. Dem Herrn Landtagspräsidenten wird der Rechenschaftsbericht über den Staatshaushalt auf die Rechnungsjahre 1918 und 1919 (1. Januar 1918 bis 31. März 1920) mit dem Ersuchen ergebenst überreicht, die verfassungsmäßige Prüfung gefälligst veranlassen zu wollen. Der von der Oberrechnungskammer gemäß § 22 des Gesetzes über die Ober rechnungskammer vom 30. Juni 1904 zu erstattende Bericht ist dem Gesamtministerium noch nicht zugegangen, er wird alsbald nach Eingang nachgereicht werden. Der Ministerpräsident. Buck. 1921. I