Rechenschaftsbericht über den Staatshaushalt für den Freistaat Sachsen auf das Rechnungsjahr 1920
Digitalisat
SLUB Dresden
Strukturtyp
Zeitschriftenteil
Parlamentsperiode
-
Wahlperiode
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Titel
H. Nachweisung der im Rechnungsjahr 1920 auf Grund von § 11 Absatz 2 und 4 des Gesetzes vom 1. Juli 1904, den Staatshaushalt betreffend, ausgesprochenen Verzichte, Erstattungen und Niederschlagungen, soweit ihr Geldbetrag im einzelnen Falle 300 M übersteigt oder ihr Gegenstand nicht in einer Geldsumme besteht