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Weltausstellung in Paris 1900
- Titel
- Weltausstellung in Paris 1900
- Untertitel
- Administrativer und Technischer Bericht des Schweizerischen Generalkommissariats dem Hohen Bundesrate erstattet
- Verleger
- W. Kündig & Sohn
- Erscheinungsort
- Genf
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Umfang
- VII, 381 S., [16] Bl.
- Sprache
- Nicht zu entscheiden
- Signatur
- 2015 4 017164
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id4563238486
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id456323848
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-456323848
- SLUB-Katalog (PPN)
- 456323848
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die schweizerischen Maschinen an der Pariser Weltausstellung von 1900
- Untertitel
- Technischer Bericht des Ingeniers beim schweizerischen Generalkommissariat
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieWeltausstellung in Paris 1900 -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt III
- EinleitungAdministrativer Bericht dem Hohen Bundesrate erstattet vom ... V
- KapitelI Geschichtliches. Allgemeine Grundsätze der Weltausstellung von ... 1
- KapitelII Vorarbeiten des provisorischen Kommissariats. Bundesbeschluss ... 15
- KapitelIII Organisation des Schweizerischen Generalkommissariats. ... 25
- KapitelIV Vorbereitungsarbeiten vom 1. Januar 1898 an bis zur ... 39
- KapitelV Die der Schweiz zugewiesenen Ausstellungsplätze 67
- KapitelVI Allgemeine Einrichtungen 73
- KapitelVII Besondere Einrichtungen und Dekorationen. Kurze Beschreibung ... 77
- KapitelVIII Eröffnung und Schluss der Ausstellung. Zahl der Aussteller 169
- KapitelIX Transportwesen 175
- KapitelX Sicherheitsdienst. Eintrittskarten 187
- KapitelXI Versicherungen 193
- KapitelXII Zeitweilige Ausstellung der Milchprodukte 199
- KapitelXIII Internationales Preisgericht. Preise. Berichte der ... 207
- KapitelXIV Kataloge 219
- KapitelXV Sammlungen 225
- KapitelXVI Kongresse. Spezialausstellungen. Sport. Festlichkeiten. ... 227
- KapitelXVII Zahlenmässige Uebersicht über die Verwendung des Kredits ... 233
- KapitelDie schweizerischen Maschinen an der Pariser Weltausstellung von ... 237
- AnhangAnhang 335
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 373
- IllustrationslisteVerzeichnis der Ansichten und Pläne 379
- AbbildungPlan No. I - XVII -
- EinbandEinband -
- Titel
- Weltausstellung in Paris 1900
- Autor
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288 TECHNISCHE ARBEITEN unterstellen insbesondere der Prüfung durch das internationale Preisgericht und nehmen an dem "Wettbewerb um Auszeichnungen teil. Mit Rücksicht aut diese Eigen- t.ümlichkeit geschieht die Lieferung der Apparate unter den nämlichen Bedingungen wie die der ändern ausgestellten Apparate, d. h. der liefernde Aussteller erhält hie- lür keine Entschädigung. Für die Aulstellung und den Betrieb der Apparate können nur die in Artikel 8 hiernach angegebenen Vergütungen gewährt werden. Art. 'i. — Bedingungen für die Anlage. Anlagepläne. — Die Aufstellung der Apparate erfolgt auf Grund eines vom Lieferanten hergestellten und vom General-Betriebsdirektor auf ein empfehlendes Gutachten der technischen Ausschüsse für Maschinen und Elektrizität hin genehmig ten Planes, der jedem besondern Vertrage beigefügt wird. Die Maschinenbauer haben die von der Verwaltung erlassenen Massregeln für die öffentliche Sicherheit zu befolgen. Die Verwaltung liefert dem Aussteller den nötigen ganz freien Platz, und der Aussteller hat darauf die als Grundlage für seine Apparate bestimmten Fundamente und Grundmauern zu errichten. Die zum Bau dieser Fundamente benutzten Materialien bleiben nach Schluss der Ausstellung Eigentum des Lieferanten, und er kann sie nach Belieben wegnehmen oder stehen lassen. Zweigleitungen. — Der Lieferant der Dampfmaschine hat auf eigene Kosten eine besondere Ableitung aus der von der Verwaltung eingerichteten allgemeinen Dampf leitung herzustellen. Diese Ableitung muss an der Ursprungsstelle mit einem Ab seh lussliahn versehen sein. Der Erbauer der Maschine übernimmt ebenfalls zu seinen Lasten die Lieferung und Legung der Böhren für die Kaltwasser-Leitung und für die Ableitung des warmen Wassers aus den Kondensatoren, sowie die Lieferung der Abschlusshähne, die an diesen Leitungen bei ihrem Ausgangspunkt von der Ilauptleitung anzubringen sind. Die Zweigleitungen für die Zufuhr des als Triebkraft dienenden Dampfes und des kalten Wassers, sowie für die Wegführung des warmen Wassers, sind in den Ver bindungsgängen unterzubringen, welche die Maschinen mit den unterirdischen llauptgängen verbinden, wo die Hauptleitungsröhren verlaufen. Die unterirdischen Böhren für die Hauptleitungen werden von der Verwaltung hergerichtet ; die Ver bind unusminge für die Privat-Zweigleitungen daneben haben die Lieferanten seihst o o o O O o O und auf eigene Kosten zu erstellen. Ueber die bei der Einrichtung der Hähne und Verbindungsstücke zu beobachten den nähern Vorschriften werden besondere Verordnungen erlassen werden. Yerteilungs-Schaltbretter. — Jede elektrische Maschine muss mit einem Schalt brett versehen sein, auf dem alle gebräuchlichen 1 Hilfsmittel zur Unterbrechung und Sicherung angebracht sind, sowie mit .Messapparaten nach einem von der Ver waltung genehmigten Modell. Die letztere behält sich das Beeilt vor, unter Umstän den die Verwendung von Registrierapparaten zu verlangen. Für die Wechselstrom-Maschinen hat der Erbauer die Transformatoren, welche
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