9 6 SZe^iQlike risvv. «ler II. Kammer. 362. 2. in 8 1 Absatz 2 das Wort „behufs" durch das Wort „zur" zu ersetzen, 3. ß 1 Absatz 3 so zu fassen: Als Veräußerungen im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Be lastungen mit Ausnahme der Bestellung von Hypotheken, Grund schulden und Rentenschulden. 4. den 8 1 mit den zu 1 bis 3 beschlossenen Änderungen, im übrigen unverändert nach der Vorlage anzunehmen; II. 1. in 8 2 Absatz 2 vor dem Wort „Veräußerungen" die Worte „vom Finanzministerium geuehmigte" einzuschalten, 2. 8 2 mit der zu 1 beschlossenen Abänderung, im übrigen unverändert nach der Vorlage anzunehmen; III. 1. in 8 3 Absatz 1 die Worte: „indes nicht länger als bis zum 30. Juni 1918" zu streichen, 2. 83 mit der zu1 beschlossenen Abänderung, im übrigen nnverändert nach der Vorlage anzunehmen; IV. 1. in 8 4 Absatz 1 den Punkt zu streichen und die Worte hinzuzusügen: „und erlischt spätestens mit dem 30. Juni 1918.", 2. 84 mit der zu1 beschlossenen Abänderung, im übrigen unverändert nach der Vorlage anzunehmen; V. Überschrift, Eingang und Schluß des Gesetzeutwurfs unverändert nach der Vorlage anzunehmen; VI. den gesamten Gesetzentwurf nebst Überschrift, Eingang und Schluß mit den beschlossenen Änderungen, im übrigen unverändert nach der Vor lage anzunehmen. Dresden, den 24. Oktober 1916. Die Gesetzgebungs-Deputation-der zweiten Kammer. vr. Spieß, Vorsitzender. Brodaus. Göpfert. Langhammer. Anders. Bär, Mitberichterstotter, vr. Böhme. Hartmann. Kleinhempel. Lange (Leipzig). Langer (Chemnitz), vr. Löbner. Or. Mangler, Berichterstatter, vr. Mehnert (Plauen). Nitzsche (Dresden). Schade. Uhlig.