üerielite uslv. i!er §!. I^rlsilirrer. U 363. 027 3ß3^ tttrag zum mündlichen Berichte der Finanzdeputation der zweiten Kamnier Uber das Königliche Dekret Nr. 34, betreffend das Gesetz Uber die Gewährung einer außerordentlichen Aufwandsentschädigung an die Mitglieder der Ständeversammlung. Eingegangen am 25. Oktober 1916. (Dekret Nr. 34, Landt.-Akten, König!. Dekrete. Mitteilungen der II. Kammer Nr. 61 vom 24. Oktober 1916.) Die Kammer wolle beschließen: 1. 8 1 in teilweiser Abweichung von der Vorlage in folgender Fassung anzunehmen: §1. (-) Tie Mitglieder der Ständeversammlung, mit Ausnahme der in § 63 unter Ziffer 1 bis 7, S, 11 und 12 der Verfassungsurkunde genannten Mitglieder der ersten Kammer, erhalten, soweit sie nicht in Dresden wesentlich wohnen, für die Zeit, während deren der gegenwärtige ordentliche Landtag noch versammelt sein wird, nach der bevorstehenden Vertagung eine außerordentliche Aufwands entschädigung von 500.li, die am Tage des Wiederznsammentritts des Landtags mit 250 und am Tage der Schließung des Landtags mit 250.lt zahlbar ist. t») Die in Dresden wesentlich wohnenden Mitglieder der Stände- versammlung erhalten die Hälfte der in Absatz 1 bezeichneten Ent schädigung und der dort bestimmten Teilbeträge. 2. den 8 2 unverändert nach der Vorlage anzunehmen; 3. den 8 3 unverändert nach der Vorlage anzunehmen; 4. den 8 4 unverändert nach der Vorlage anzunehmen; 5. den ganzen Gesetzentwurf samt Überschrift, Eingang nnd Schluß mit den beschlossenen Änderungen, im übrigen nnverändert nach der Vorlage anzunehmen. Dresden, den 25. Oktober 1916. Die Finanzdeputationder zweiten Kammer. Dr. .Hähnel, Vorsitzender. Hettner, Berichterstatter. Müller (Zwickau), vr. Steche. Schreiber. Döhler. Fleißner. Frenzel, vr. Harter. Hofmann, vr. Schanz. Seger, vr. Seyfert.