928 Nornsrv. «!«« kunin»«,-. .k? 364. 3G4. Vel ciniqungsbeschluß der vereinigten Deputationen der ersten und zweiten Kam wer über die mittels Königlichen Dekrets Nr. 23 vorgelegte Denkschrift über die Einleitung und den künftigen Ausbau eiuer staatlichen Elektrizitäts versorgung und über die hierzu eingegangenen Petitionen. Eingegangen am 25. Oktober 1916. (Dekret Nr. 23, Landt.-Akten, König!. Dekrete. Mitteilungen der II. Kammer Nr. 46 S. 1399 flg. Dekret Nr. 28, Landt.-Akten, Königs. Dekrete. Mitteilungen der I. Kammer Nr. 29 S. 524 flg. Mitteilungen der II. Kammer Nr. 49 S- 1535 flg. Ständische Schrift Nr. 30, Landt.-Aktcn, Ständische Schriften. Bericht Nr. 330, Berichte der II. Kammer. Mitteilungen der II. Kammer vom II. Oktober 1916. Mitteilungen der I. Kammer Nr. 32 S. 542 flg. Antrag Nr. 356, Berichte der I I. Kammer. Mitteilungen der il. Kammer Nr. 61 vom 24. Oktober 1916.) A n t r a g. Die Kammer wolle beschließen: 1. die Königliche Staatsregierung zu ermächtigen, nach Maßgabe der in der Anlage beigefügten Richtlinien für die Zwecke der Elektrizitäts versorgung in der von der Königlichen Staatsregiernng vorgeschlagenen Weise bis zu 2V Millionen Mark außerhalb des Etats zu verausgaben, sofern r») zwischen der Königlichen Staatsregiernng und der Ständeversamm lung eine Einigung über die Verabschiedung eines Gesetzes über das Verhältnis des staatlichen Elektrizitätsnnternehmens zu be stehenden Elektrizitäsunternehmungen nach dem in der Anlage V gegebenen Wortlaute erzielt wird; K) eine Allerhöchste Verordnung über die Errichtung eines Landes- elektrizitäsrats nach dem aus der Anlage c ersichtlichen Wortlaut erlassen wird;