Vorläufiger Beschluß. Bemerkungen. Zur eigenen Vorberatung. Desgleichen. An die Finanzdeputation Zur eigenen Vorberatung. Wird zunächst bei der ersten Kammer behandelt. An die Finanzdeputation Zur eigenen Vorberatung. Desgleichen. Desgleichen. Desgleichen. Zur eigenen Vorberatung und an die Finanzdeputation Zur eigenen Vorberatung. Desgleichen. Desgleichen. Desgleichen. Desgleichen. Desgleichen. Desgleichen.