verteilte usrv. <1er H. Lsiumer. 387. 971 3S7. Antrag. Eingegangen am 10. Mai 1917. In der Sitzung vom 17. Dezember 1915 hat die zweite Kammer den unterzeich neten Abgeordneten nach Matzgabe des Gesetzes vom 31. März 1849 die Genehmigung zur Vorlegung eines Gesetzentwurfs erteilt, durch den die jetzt gültige Landtagsordnung den Erfordernissen der Gegenwart gemätz und insbesondere dahin abgeändert werde, datz diejenigen Bestimmungen der Landtagsordnung, die Gegenstand der Geschäftsordnung für eine der beiden Kammern sind, ausgeschieden und der Geschäftsordnung überwiesen, sowie datz veraltete und umständliche Bestimmungen vereinfacht würden. Auf Grund dieser Ermächtigung legen die Unterzeichneten der Kammer in der Beilage S 1. den Entwurf zu dieser neuen Landtagsordnung zur Genehmigung, sowie 2. den hierdurch notwendig gewordenen Entwurf zu einer neuen Geschäfts ordnung der zweiten Kammer zur Beschlußfassung, und zwar mit einer Begründung beider Entwürfe, vor. Dresden, am 9. Mai 1917. Hettner. Or. Niethammer. Nitzschke (Leutzsch). Anders. Bauer. Beda. Bleyer. Braun. Clauß. Döhler. Gleisberg. Göpfert. Hartmann, vr. Kaiser. Kleinhempel. Langhammer. Or. Löbner. Posern. Rückert. Schiebler. Schnabel. Or. Seyfert. Singer, vr. Steche. Wappler. Zimmermann, vr. Zöphel. Lsrlekte 6er II. Lummer 1S15/1K. 245