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974 Reriekte us^v. äer II. Kammer. 397. bis 41 und mutz sich notwendigerweise dabei wiederum auf die Vorschriften der 88 18, 19 und 20 der Landtagsordnung beziehen. Ein rascher Überblick über die Vorschriften der Abstimmung, der sowohl für den Präsidenten als für jedes Mitglied des Hauses erforderlich ist, läht sich also nur dann gewinnen, wenn dem einzelnen die Tatsache, datz die Bestim mungen in drei Rechtsquellen enthalten sind, ebenso gegenwärtig ist wie die Stelle, wo sie zu finden sind. Es ist auch kaum einzusehen, aus welchem Grundsatz heraus z. B. die Vorschrift, datz die Abstimmung über jeden einzelnen Teil einer Vorlage nach dem Schlutz der Beratung über den einzelnen Teil, über die Vorlage selbst aber nach dem Schlüsse der ganzen Beratung stattfinden soll, in der Landtagsordnung enthalten ist, während die Bestimmung der Reihenfolge der Fragen und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses, oder die ge samten Vorschriften über die Wahlbeschlüsse in die Geschäftsordnung verwiesen worden sind. Erklärlich wird die Tatsache, datz reine Geschäftsordnungsbestimmungen in der Land tagsordnung enthalten sind, teilweise nur dadurch, datz der Regierung auch bei Fragen, die im Grunde nur den Geschäftsgang innerhalb der Kammer betreffen, ein gewisses, wenn auch beschränktes Mitbestimmungs- oder Widerspruchsrecht eingeräumt worden ist (vergl. z. B. 8 19 Absatz 2 L.O.). In diesen Fällen wird man zu prüfen haben, ob ein solches Recht in der Tat den Erfordernissen des Staatslebens in so unzweideutiger Weise entspringt, datz die inneren Angelegenheiten der Kammer nur durch Mitwirkung der Negierung geordnet werden können. Die Staatsregierung wird sich in den meisten dieser Fälle überzeugen können, datz, wenn es überhaupt nötig ist, solche Rechte aufrecht zu er halten, die gesetzliche Festlegung um deswillen unnötig und die Aufnahme in die Ge schäftsordnung um deswillen genügend ist, weil jede Kammer selbst in sich das Bestreben hat und in der Geschäftsordnung auch zum Ausdruck bringen mutz, die Geschäfte auf mög lichst einfache und sichere Art zu erledigen — ein Bestreben, das nur zum Ziele führen kann, wenn die Kammer in ihrer Geschäftsordnung selbst den stets vorhandenen Wechsel beziehungen zwischen sich und der Regierung Rechnung trägt. Das Interesse der Regierung kann in diesen Fällen kein anderes sein, als datz die Kammer einen geregelten Geschäfts gang hat, der die sichere Durchführung und zuverlässige Feststellung der Beschlüsse ge währleistet. Das ist aber eben der Sinn jeder parlamentarischen Geschäftsführung, und hat man einmal die Genehmigung zur selbständigen Feststellung der Geschäftsordnung gegeben, wie dies im Jabre 1874 geschehen ist, dann mutz die Regierung auch das Zu trauen haben, datz die Geschäftsordnung in dem entwickelten Sinne sachgemätz ausgebildet wird. Rian wird für die Abgrenzung der in die Landtagsordnung und in die Geschäftsordnung gehörenden Bestimmungen etwa folgende Grundsätze aufstellen können. In die Landtagsordnung gehören: l. Gegenstände, deren Regelung durch Gesetz erforderlich oder nur durch Gesetz zu lässig ist, z. B. die Ermächtigung zur Aufstellung selbständiger Geschäftsordnungen, die Aufwandsentschädigung, die rechtliche Vertretung der Kammer nach autzen, die Polizeigewall des Präsidenten in den Landtagsräumen (nicht die Sitzungs polizei), die Einrichtung der Zwischendeputationen; 2. Gegenstände, die die Rechte der Regierung derart berühren, datz sie einseitiger Regelung durch die Kammern nicht überlassen werden können, z.B. die Rechte der Regierungskommissare; 3. Gegenstände, die einer einheitlichen Ordnung für beide Kammern, schon mit Rück sicht auf das Verhältnis der Kammern zur Allgemeinheit und zur Regierung bedürfen, z. B. Zulässigkeit und Unzulässigkeit der Petitionen, die Anträge der