976 kni-iekte usw. äer H. Karniner. 397. die drei letztgenannten Änderungen werden auch zu der gewünschten Verkürzung der Voll sitzungen führen können. Weiter war in der bisherigen Geschäftsordnung eine Einrichtung völlig unberück sichtigt geblieben, die seit dem Jahre 1874 in steigendem Matze auf den Geschäftsgang der zweiten Kammer von Einflutz gewesen ist, die aber bisher nur ein inoffizielles Dasein geführt hat; es sind dies die Fraktionen, die in dem Entwurf zur Geschäftsordnung eben falls einen Platz finden mutzten. Bei der beabsichtigten Neuregelung mutzte dem gerade neuerdings wieder mächtig gewordenen Bestreben auf Beseitigung überflüssiger Fremdwörter Rechnung getragen werden. Ob die vorgeschlagene Verdeutschung in jedem Falle gelungen ist und ob sie sich an Stelle eingelebter und oft kürzerer Fremdwörter einbürgern wird, mag dahin gestellt bleiben. Als Verdeutschung wiederkehrender Fremdwörter seien genannt: Vorstand oder Kammervorstand für Direktorium, Ausschutz für Deputation, Beratung für Debatte, Vollsitzung für Plenum — Plenarsitzung, Zusammentritt für Konstituierung, Gesuch für Petition, Schriftführer für Sekretär, Gruppe oder Abgeordnetengruppe für Fraktion, unbedingte für absolute Mehrheit, Stimmenverhältnis für Quote. Schlietzlich ist der Versuch gemacht worden, an Stelle der im politischen Leben un gebräuchlichen und langatmigen „Kammermitglieder" dort, wo es keinem Zweifel unter liegt, datz Mitglieder der zweiten Kammer gemeint sind, das gebräuchliche Wort „Ab geordnete" zu setzen. Die Einführung des „Kammermitglieds" in die Landtags- und später in die Geschäftsordnung beruhte doch wohl nur darauf, datz auch die Mitglieder der zweiten Kammer nicht durchweg gewählte Abgeordnete waren, so datz ein allgemeiner Begriff für gewählte und bestellte Mitglieder auch der Zweiten Kammer gefunden werden mutzte.